Im Saal 354 des Salzburger Landesgerichts steht am Mittwochnachmittag ein 38 Jahre alter Pfleger vor Gericht. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer: In einem Seniorenheim im Flachgau soll er einen Bewohner stundenlang an einen Sessel gefesselt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Freiheitsentziehung vor. Warum er den Pflegebedürftigen mit dem Bademantelgürtel festband, ist unklar und soll freilich beim Prozess Thema werden. Im schlimmsten Fall drohen dem Altenpfleger drei Jahre Haft.
Fixierungen werden in einigen Altenheimen zwar angewendet, aber nur unter streng definierten Ausnahmevoraussetzungen, etwa wegen erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung. Zudem müssen solche Fälle sofort gemeldet werden.