Urteil nach Erbschaftsfall

Pflegerin erbte Millionen – Jetzt Haft wegen Betruges

Eine Pflegerin soll mit einem Doppelgänger ein Testament zu ihren Gunsten erschlichen haben. Nun wurden drei Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt.
Österreich Heute
20.06.2026, 07:29
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Der spektakuläre Erbschaftsfall um das Vermögen eines verstorbenen Niederösterreichers hat am Dienstag vor dem Landesgericht Wiener Neustadt ein vorläufiges Ende gefunden. Eine 45-jährige Pflegerin sowie zwei Mitangeklagte wurden wegen schweren Betrugs zu Haftstrafen verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Frau soll sich nach Ansicht des Gerichts mit Hilfe eines Häftlings einen Mann organisiert haben, der ihrem damals bereits auf den Rollator angewiesenen Schützling ähnlich sah. Mit diesem Doppelgänger soll sie im Jahr 2020 bei einem Notartermin ein Testament zu ihren Gunsten errichtet haben.

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Wenige Monate später, im Februar 2021, starb der Mann. Die heute 45-Jährige erbte daraufhin das gesamte Vermögen. Laut Anklage wurde sie dadurch als Alleinerbin eines Nachlasses von zumindest rund 1,23 Millionen Euro eingesetzt. Zudem soll ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall über eine Liegenschaft im Wert von rund 250.000 Euro zustande gekommen sein.

jahre später begann die Aufarbeitung

Erst Jahre später kamen die Ermittlungen ins Rollen. Nach einer Anzeige im August 2025 machte jener Häftling Aussagen, der den Doppelgänger vermittelt haben soll. Die Polizei ermittelte daraufhin zunächst sogar wegen Mordverdachts. Die Leiche des Verstorbenen wurde exhumiert, Hinweise auf Fremdverschulden fanden die Ermittler jedoch nicht.

Die Top Anwälte Astrid Wagner und Sascha Flatz verteidigten die beiden Verdächtigen, am Friedhof wurde die Gruft des Toten geöffnet
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Vor Gericht bestritt das Trio die Vorwürfe. Dem Zweitangeklagten wurde vorgeworfen, den ähnlich aussehenden Mann ausfindig gemacht zu haben. Der Drittangeklagte soll diesen zum Notar gefahren haben.

Die 45-Jährige wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Zweitangeklagte erhielt fünf Jahre und vier Monate Haft. Der Drittangeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, davon ein Jahr unbedingt – nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte bereits vor Prozessbeginn für großes Aufsehen gesorgt. Im Mittelpunkt stand der Verdacht, dass ein Doppelgänger bei einem Notartermin die Rolle des späteren Erblassers übernommen haben soll. Die Angeklagte hatte das geerbte Vermögen und mehrere Immobilien nach dem Tod des Mannes übernommen. Die Vorwürfe weist sie weiterhin zurück.

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