Am Donnerstag wurde es erneut ernst für Österreichs wohl bekanntesten Pleitier René Benko. Am Obersten Gerichtshof (OGH) ging es um ein Verfahren wegen betrügerischer Krida in dem der Signa-Gründer im Oktober 2025 in erster Instanz teilschuldig gesprochen wurde.
Damals wurde Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt. Konkret ging es um 300.000 Euro, die er seiner Mutter geschenkt hatte. Dadurch habe er das Geld seinen Gläubigern vorenthalten, so das Urteil.
Einen Freispruch gab es damals hingegen in der Causa um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg. Diese geschah kurz vor der Pleite von Benkos Signa-Gruppe. Hier sah die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ebenfalls den Tatbestand der betrügerischen Krida erfüllt.
Die Ausgangslage vor dem Prozess am Donnerstag – an dem Benko nicht teilnahm – war klar: Sein Anwalt Norbert Wess wollte die Verurteilung bekämpfen, die WKStA legte hingegen Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch ein.
Am Ende hob das Höchstgericht den Freispruch auf, die Verurteilung wurde hingegen bestätigt, berichtet die "Krone". Laut dem OGH habe Benko sein Vermögen bewusst verringert. Das Verfahren muss nun erneut in Innsbruck aufgerollt werden.
Ursprünglich war der Signa-Gründer in der Causa freigesprochen worden, da das Gericht in Innsbruck keinen subjektiven Tatbestand sah. Seitens des OGH wurde nun betont, dass der Umstand, dass Benko mit seiner Familie in die Villa übersiedeln wollte, nichts mit der Mietvorauszahlung zu tun habe.
Des Weiteren sei es "nicht uninteressant", dass eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung – in ihrer Rolle als Vermieterin – keine Vorauszahlung verlangt hatte. Zeugen hätten betont, dass Benko selbst diese Idee gehabt hätte.