Der Gerichtshof der Europäischen Union hat das Rechtsmittel von Google und Alphabet zurückgewiesen. Damit bleibt die Geldbuße von 4,1 Milliarden Euro wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung rund um das Betriebssystem Android bestehen. Das geht aus einer Pressemitteilung des EuGH vom 2. Juli 2026 zum Urteil in der Rechtssache C-738/22 P hervor.
Die Europäische Kommission hatte 2018 festgestellt, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht habe. Grund waren Vereinbarungen, mit denen erreicht wurde, dass Google Search und der Browser Chrome auf Android-Geräten vorinstalliert sind. Die Kommission verhängte damals eine Strafe von rund 4,34 Milliarden Euro.
Das EU-Gericht bestätigte 2022 in erster Instanz den Vorwurf im Kern, erklärte aber einen Teil davon für nichtig. Es ging um Vereinbarungen, bei denen Google Geräteherstellern nur dann einen Anteil an Werbeeinnahmen zahlte, wenn diese ausschließlich Google Search vorinstallierten. Das Gericht setzte die Strafe daraufhin neu auf rund 4,125 Milliarden Euro fest.
Google und Alphabet legten gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein. Der Gerichtshof hat dieses nun zurückgewiesen und damit die Strafe endgültig bestätigt. Der Gerichtshof bestätigte zudem, dass das Gericht bei der Festsetzung der Geldbuße korrekt vorgegangen ist und die Verteidigungsrechte von Google und Alphabet gewahrt wurden.
Gegen Urteile des EU-Gerichts kann grundsätzlich ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden, das aber nur Rechtsfragen betrifft. In diesem Fall wurde das Rechtsmittel abgewiesen. Die Geldbuße von rund 4,1 Milliarden Euro gegen Google und Alphabet ist damit rechtskräftig.