Im Streit um das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist auch am Dienstag keine Einigung erzielt worden. Die Koalition will über den Gesetzesentwurf bereits am Donnerstag im Nationalrat abstimmen. Weil es für den Beschluss allerdings eine Zweidrittelmehrheit braucht, sind neben den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Neos auch die Stimmen der Grünen notwendig.
Die Oppositionspartei kritisiert das Vorhaben. Die vorgesehenen Ausbauziele seien zu gering. So werde man dem aktuellen Entwurf nicht zustimmen. Auf eine Zustimmung der FPÖ braucht die Regierung freilich auch nicht zu hoffen.
"Wenn die Regierungsparteien das Gesetz in der jetzigen Form am Donnerstag zur Abstimmung bringen, werden wir dagegen stimmen. Seit zwei Monaten sagen wir Grüne klar: Damit Österreich den dringend benötigten Energiewende-Turbo bekommt, braucht es höhere Ziele“, erklärte Lukas Hammer, Verhandler und Energiesprecher der Grünen am Dienstag via Aussendung.
Was ist das EABG?
Beim Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz geht es um die Umsetzung von EU-Vorgaben für schnellere Verfahren beim Ausbau erneuerbarer Energie. Diese Vorgaben sind seit 20. November 2023 in Kraft. Erste Teile hätten bereits bis 1. Juli 2024 umgesetzt werden müssen. Österreich riskiert aus Sicht der ÖVP dadurch ein Vertragsverletzungsverfahren.
In ÖVP-Verhandlungskreisen reagiert man mit Unverständnis auf die zögernde Haltung der Grünen. Mit ihrer Ablehnung würden die Grünen steigende Energiepreise für die Österreicher besiegeln und so Strafzahlungen in Millionenhöhe riskieren. Außerdem könnte es zu weiteren Betriebsschließungen und Arbeitsplatzverlusten kommen.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) zeigt sich gesprächsbereit. Er hoffe, "dass am Ende die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein über ideologischer Verhandlungstaktik stehen werden".
Nicht nur die Regierung drängt auf einen Beschluss. Zuletzt sprachen sich auf weitere Akteure – etwa die Interessensvertretung der E-Wirtschaft, Oesterreichs Energie, die Wirtschaftskammer und die Energieagentur (AEA) – für das Gesetz aus.