Sparpaket der Regierung

Justiz-Reform: Gewalttäter sollen Gerichtsgebühr zahlen

Während andere Ressorts sparen, bleibt die Justiz personell unangetastet. Mit dem neuen Budget sollen Abläufe beschleunigt und Kosten gesenkt werden.
Newsdesk Heute
10.06.2026, 15:14
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Die Justiz soll sparen, gleichzeitig aber schneller und effizienter werden. Mit dem neuen Doppelbudget 2027/2028 und einem umfangreichen Budgetbegleitgesetz plant die Bundesregierung zahlreiche Änderungen bei Gerichten, Verfahren und dem Opferschutz.

Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die Verfahren beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren sollen. Dazu zählt etwa die Anhebung der Wertgrenze für Schöffengerichte von 50.000 auf 100.000 Euro. Auch bei Anklagen wegen krimineller Vereinigung soll künftig auf einen zweiten Berufsrichter verzichtet werden.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Gerichtliches Testament abgeschafft

Im Zivilrecht will die Justiz sogenannte "Schein-Anmeldungen" von Berufungen eindämmen. Künftig wird bereits bei der bloßen Anmeldung einer Berufung nach einer mündlichen Urteilsverkündung eine pauschale Teilgebühr fällig.

Zudem wird das gerichtliche Testament vollständig abgeschafft. Nach Angaben des Justizministeriums sollen dadurch Gerichte und Personal von zusätzlichen Verwaltungsaufgaben entlastet werden.

Kinder bei Verfahren von Kosten befreit

Auch bei digitalen Angeboten sind Neuerungen geplant. Eigentümer sollen künftig über JustizOnline kostenlos auf ihre eigenen Grundbuchdaten zugreifen können.

Kinder werden in Familienverfahren entlastet: Minderjährige sollen künftig vollständig von Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten befreit werden. Zudem sollen Verfahren zur Eintreibung von Kindesunterhalt durch pauschalierte Kostenbeiträge vereinfacht werden.

Wichtige Änderung beim Gewaltschutz

Eine wichtige Änderung betrifft den Gewaltschutz. Künftig soll bei einstweiligen Verfügungen wieder eine Gerichtsgebühr anfallen – allerdings ausschließlich für den Gefährder und nur dann, wenn dem Schutzantrag rechtskräftig stattgegeben wird. Wird ein Antrag abgewiesen, bleibt das Verfahren für Betroffene kostenlos.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) betont: "Wer Gewalt ausübt, muss die Konsequenzen tragen. Dazu gehört, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Wir stellen sicher, dass Opfer weiterhin uneingeschränkt und kostenlos Schutz erhalten, während die Gefährder für die Kosten aufkommen müssen."

„Das Doppelbudget 2027/2028 ist insgesamt ein Konsolidierungsbudget. Auch die Justiz muss da ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nachkommen.“
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ)

Justizbudget wird erhöht

Trotz des Sparkurses steigt das Justizbudget leicht an. Nach 2,448 Milliarden Euro im Jahr 2026 sind für 2027 rund 2,464 Milliarden Euro vorgesehen. 2028 soll das Budget auf 2,469 Milliarden Euro wachsen.

Sporrer verweist darauf, dass die Justiz ebenfalls ihren Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten müsse. Gleichzeitig wolle man aber gezielt in Modernisierung investieren.

"Wir setzen aktive Anreize für die Zukunft"

"Das Doppelbudget 2027/2028 ist insgesamt ein Konsolidierungsbudget. Auch die Justiz muss da ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nachkommen. Gleichzeitig setzen wir aktiv Anreize für die Zukunft – etwa durch die Ausrollung von KI-Instrumenten in der Justiz, technische und legistische Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, und den Straf- und Maßnahmenvollzug mit einer Reihe von Maßnahmen zu entlasten", so Sporrer.

Und weiter: "So fangen wir den Budgetdruck ohne Personalkürzungen auf und erhalten die Qualität der österreichischen Justiz. Das sichert den Rechtsstaat und schafft gleichzeitig den nötigen Spielraum für wichtige Innovationen einer modernen Justiz. Denn ein starker Rechtsstaat ist gerade in gesellschaftlich und wirtschaftlich herausfordernden Zeiten von besonderer Bedeutung."

Anders als in vielen anderen Ressorts soll es in der Justiz keine Planstellenkürzungen geben. Die Regierung verspricht, dass zentrale Aufgaben wie Rechtsprechung, Strafvollzug, Erwachsenenvertretung und Opferschutz weiterhin uneingeschränkt erfüllt werden können.

Reformen im Straf- und Maßnahmenvollzug

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Digitalisierung und künstlicher Intelligenz. Das bereits laufende Projekt "Aufgabenkritik" soll Arbeitsabläufe vereinfachen und Ressourcen freimachen. Zusätzlich sollen mehr Verfahrensmanager und Rechtspfleger die Gerichte entlasten.

Auch im Straf- und Maßnahmenvollzug sind weitere Reformen geplant. Die Überbelegung in den Justizanstalten soll reduziert werden. Diskutiert werden unter anderem eine Ausweitung von Entlassungen in Herkunftsländer sowie mögliche Alternativen zu kurzen unbedingten Haftstrafen.

Zugleich hält die Justiz an Plänen für eine neue Justizanstalt und ein neues forensisch-therapeutisches Zentrum fest. Personalabbau soll es auch in diesem Bereich nicht geben.

{title && {title} } red, {title && {title} } 10.06.2026, 15:14
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen