Neue Netz-Regeln

Reform bei Hass-Postings: Erst löschen, dann zahlen

Die Regierung will Betreiber von Social-Media-Seiten vor hohen Kosten schützen. Hass-Kommentare sollen zuerst gemeldet werden, bevor geklagt wird.
Newsdesk Heute
07.06.2026, 13:15
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Nach mehreren Debatten über teure Verfahren wegen Hass-Kommentaren im Netz will die Regierung das Medienrecht ändern. Künftig sollen Betroffene problematische Inhalte zunächst melden müssen, bevor für Seitenbetreiber Kosten entstehen.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte am Freitag neue Regeln für den Umgang mit beleidigenden oder diffamierenden Kommentaren an. Ziel sei es, Betreiber von Websites und Social-Media-Seiten besser vor missbräuchlichen Kostenforderungen zu schützen, ohne den Kampf gegen Hass im Netz abzuschwächen.

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Frist von drei Werktagen

Kernstück des geplanten Medienrechtsänderungsgesetzes 2026 ist ein sogenanntes Vorab-Aufforderungsverfahren. Wer sich durch einen Kommentar oder Beitrag verletzt fühlt, soll künftig zunächst schriftlich verlangen müssen, dass der Inhalt entfernt, berichtigt oder seine Verbreitung gestoppt wird.

Für die betroffenen Medieninhaber oder Seitenbetreiber gilt dann eine Frist von drei Werktagen. Erst wenn sie auf die Aufforderung nicht reagieren und der Antrag berechtigt ist, sollen sie die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens tragen müssen.

Sporrer: "Schaffen eine ausgewogene Lösung"

Hintergrund der Reform sind Befürchtungen, dass die bisherige Rechtslage für gezielte Abmahnwellen genutzt werden könnte. Besonders kleinere Medien hätten sich einem schwer kalkulierbaren finanziellen Risiko ausgesetzt gesehen – selbst dann, wenn beanstandete Inhalte bereits freiwillig gelöscht worden waren.

Sporrer betonte die Absicht hinter der Neuregelung: "Mit dieser Neuregelung schaffen wir eine ausgewogene Lösung: Wer Inhalte nach Aufforderung rasch entfernt oder berichtigt, soll nicht mit Verfahrenskosten belastet werden. Wir erhalten damit den effektiven Rechtsschutz gegen Hass im Netz und schützen gleichzeitig vor allem kleinere Medien und Privatpersonen vor der ungerechtfertigten Ausnützung dieses unverzichtbaren Rechtsbehelfs. Es schadet dem Rechtsstaat, wenn wichtige Rechtsinstrumente als Geschäftsmodell zur Erzielung von Profit missbraucht werden."

Auch Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) unterstützt die geplante Änderung. "Seitenbetreiber haben eine Verantwortung für die Inhalte, die auf ihrer Seite erscheinen - auch für beleidigende, diffamierende oder Hasskommentare. Opfer solcher Postings müssen auf jeden Fall weiterhin geschützt werden. Wenn die aktuelle Rechtslage aber für Geschäftemacherei instrumentalisiert wird, muss das beendet werden. Privatpersonen und Seitenbetreiber sollen auf problematische Inhalte hingewiesen werden, ohne, dass sie sofort zur Kasse gebeten werden. Gemeinsam mit der Justizministerin schaffen wir jetzt Ordnung", erklärte Babler.

An den bestehenden Pflichten für Medieninhaber und Plattformbetreiber soll sich durch die Reform nichts ändern. Rechtswidrige Inhalte sollen weiterhin verfolgt werden, auch die strafrechtlichen Bestimmungen – etwa nach dem Verbotsgesetz – bleiben unverändert.

Nach Angaben des Justizministeriums soll das Gesetz sowohl einen wirksamen Schutz gegen Hass im Netz gewährleisten als auch Medieninhaber vor unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen schützen. Der Entwurf befindet sich bereits in der politischen Abstimmung und soll rasch ins Parlament kommen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 07.06.2026, 13:15
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