Österreich droht bei der Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie in Verzug zu geraten. Obwohl die Frist am Sonntag endet, liegt hierzulande noch kein Gesetzesentwurf vor.
Eigentlich hätten alle 27 EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben bis 7. Juni in nationales Recht übernehmen müssen. Nach Angaben des Europäischen Gewerkschaftsbundes haben bisher allerdings nur drei Länder die Richtlinie vollständig umgesetzt: die Slowakei, Italien und Litauen.
Österreich zählt dagegen zu jenen elf Staaten, die noch nicht einmal entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht haben. Eine Einigung mit den Sozialpartnern ist bisher gescheitert. Vor allem Wirtschaftsvertreter warnen vor zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten für Unternehmen.
Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) hatte zuletzt dennoch angekündigt, noch vor Ablauf der Frist einen Entwurf in die politische Koordinierung zu schicken – notfalls auch ohne Zustimmung der Sozialpartner. Die Grünen drängen ebenfalls auf eine rasche Umsetzung.
Die Richtlinie soll Arbeitnehmern europaweit mehr Einblick in Gehaltsstrukturen ermöglichen. Künftig sollen Beschäftigte das Recht erhalten, Informationen über durchschnittliche Entgelte nach Geschlecht und Position zu verlangen.
Auch für Bewerbungen sind neue Regeln vorgesehen. Unternehmen sollen bereits vor einem Vorstellungsgespräch das Einstiegsgehalt offenlegen müssen. Außerdem sollen Fragen zum Verdienst in früheren Jobs künftig unzulässig sein.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung von Lohndiskriminierung. Werden Beschäftigte beim Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" benachteiligt, sollen sie Anspruch auf umfassenden Schadenersatz haben.
Dies umfasst laut Richtlinie unter anderem "die vollständige Nachzahlung entgangener Entgelte und damit verbundener Boni oder Sachleistungen sowie den Schadensersatz für entgangene Chancen, immateriellen Schaden, jeglichen Schaden, der durch andere relevante Faktoren verursacht wurde, zu denen auch intersektionelle Diskriminierung zählen kann, und Verzugszinsen".
Zudem sollen Arbeitgeber bei entsprechenden Gerichtsverfahren die Beweislast tragen. Größere Unternehmen werden künftig verpflichtet, regelmäßig Berichte über den Gender-Pay-Gap vorzulegen. Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten müssen dies jährlich tun, Unternehmen mit 100 bis 250 Mitarbeitern alle drei Jahre.
Wird dabei ein Gehaltsunterschied von mehr als fünf Prozent zwischen Männern und Frauen festgestellt, der nicht sachlich begründet werden kann, müssen Unternehmen gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Entgeltbewertung durchführen und Maßnahmen zur Beseitigung der Unterschiede erarbeiten.
Da es sich um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung handelt, gelten die neuen Rechte in Österreich erst nach einer nationalen Umsetzung. Erfolgt diese nicht rechtzeitig, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die betroffenen Staaten einleiten.