In Österreich tickt die Uhr. Bis 7. Juni muss eine EU-Richtlinie in nationales Recht gegossen werden, die für deutlich mehr Transparenz bei Gehältern sorgen soll. Ziel ist es, die Lohnschere zwischen Frauen und Männern weiter zu schließen.
Konkret geht es um die sogenannte Entgelttransparenzrichtlinie. Sie soll Unternehmen dazu verpflichten, offener mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten umzugehen. Wer in einem Betrieb arbeitet, soll künftig auf Wunsch Auskunft darüber bekommen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt von Kollegen in gleichwertigen Positionen ist – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Damit soll sichtbar werden, ob Frauen und Männer für vergleichbare Arbeit auch tatsächlich gleich bezahlt werden. Zusätzlich sind neue Entgeltberichte vorgesehen. Diese sollen zeigen, wie groß mögliche Unterschiede in Betrieben sind und wo Handlungsbedarf besteht.
Für Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) ist die Richtlinie ein wichtiger Schritt. Es handele sich um einen "essenziellen Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit sowie zur Schließung der Lohnschere zwischen Frauen und Männern". Gleichzeitig betont die Ressortchefin, dass eine praxistaugliche Umsetzung nur gemeinsam mit den Sozialpartnern gelingen könne.
Genau dort hakt es aber. Die Verhandlungen laufen zäh. Schumann wollte eigentlich bereits im ersten Quartal 2026 einen Gesetzesentwurf in Begutachtung schicken. Dazu ist es bisher nicht gekommen. Der Grund: Die Materie ist heikel, die Interessen liegen auseinander.
Die Wirtschaftskammer warnt vor zusätzlicher Bürokratie und Mehrkosten für Betriebe. Unternehmen müssten neue Auskunftspflichten erfüllen, Daten aufbereiten und Berichte erstellen. Gerade kleinere und mittlere Betriebe könnten dadurch stärker belastet werden, so die Sorge der Wirtschaft.
Im Ministerium zeigt man Verständnis für diese Bedenken. Man sehe die Sorgen hinsichtlich zusätzlicher administrativer Belastungen, heißt es. Gleichzeitig verweist man darauf, dass Firmen, die sich einmal ernsthaft mit Lohntransparenz und dem Grundsatz "Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit" beschäftigen, auf Dauer keinen großen Mehraufwand zu befürchten hätten.
Der Druck steigt jedenfalls. Wird die EU-Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt, droht Österreich Ärger mit Brüssel. Dann könnte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Schumann betont, eine rasche Umsetzung der Richtlinie sei ihr weiterhin ein großes Anliegen.