Recht auf Stundenerhöhung

Ministerin plant neues Teilzeit-Gesetz: Darum geht's

Teilzeitkräfte, die aufstocken wollen, sollen Rechtsanspruch darauf erhalten, fordert SP-Schumann. Spielraum schaffe geplante Lohnnebenkostensenkung.
Angela Sellner
08.05.2026, 16:20
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In die Teilzeit-Debatte kommt neue Bewegung. Während die Regierung mit dem Sparpaket auch niedrige Einkommen stärker zur Kasse bittet, will Arbeitsministerin Korinna Schumann nun Teilzeitkräften den Weg zu mehr Arbeitsstunden erleichtern.

Konkret fordert die SPÖ-Ministerin ein gesetzlich verankertes Recht auf Stundenerhöhung. Wer in Teilzeit arbeitet und mehr Stunden machen will, soll künftig einen klaren Anspruch darauf bekommen – sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen.

Jede siebte Teilzeitkraft will mehr

"Menschen, die mehr arbeiten möchten, brauchen bessere und verbindlichere Möglichkeiten", sagt Schumann.

Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) will gesetzlichen Anspruch auf Stundenaufstockung für Teilzeitarbeitende.
Helmut Graf
„Wer mehr arbeiten will, soll darauf auch einen klaren rechtlichen Anspruch haben.“
Korinna SchumannArbeits- und Sozialministerin (SPÖ)

Der Vorstoß zielt vor allem auf jene, die gerne mehr arbeiten würden, aber im Job nicht aufstocken können. Laut aktuellen Analysen arbeiten rund 150.000 Teilzeitkräfte in Österreich regelmäßig mehr Stunden, als in ihrem Vertrag steht.

Besonders betroffen sind Branchen wie Gesundheit, Soziales, Handel sowie Erziehung und Unterricht. Dort werden viele Jobs nur in Teilzeit ausgeschrieben – obwohl oft Mehrstunden anfallen.

2025 wurden 170 Millionen Über- oder Mehrstunden geleistet, also Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgehen, während jede siebente teilzeitbeschäftigte Person ihre Arbeitszeit gerne erhöhen würde. Ein besserer rechtlicher Rahmen könnte dazu beitragen, diese Ungleichgewichte gezielter auszugleichen.

Spielraum dank Lohnnebenkostensenkung

Vor diesem Hintergrund will die Ministerin die Einführung eines gesetzlich verankerten Anspruchs auf Stundenerhöhung vorantreiben und das Thema aktiv in die Bundesregierung und die derzeitigen Budgetverhandlungen einbringen.

"Durch den Spielraum der Unternehmen infolge der geplanten Lohnnebenkostensenkung, sollte auch das gesetzlich verankerte Recht auf Aufstockung der Arbeitszeit spätestens bis 2028 möglich sein", so Schumann.

"Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob Menschen mehr arbeiten können oder nicht. Wer mehr arbeiten will, soll darauf auch einen klaren rechtlichen Anspruch haben", fordert die Ministerin.

Ausbau der Kinderbetreuung

Ob Beschäftigte ihr Arbeitszeitausmaß ausweiten können oder in Teilzeit verbleiben, ist aber nicht zuletzt an den Zugang zu leistbarer und verlässlicher Kinderbetreuung gekoppelt. "Mehr Arbeitszeit darf nicht an fehlender Betreuung scheitern", betont Schumann.

Deshalb liegt ein Schwerpunkt des Doppelbudgets 2027/28 auf Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung. Mehr Plätze, bessere Öffnungszeiten und mehr Qualität in der Elementarpädagogik sollen vor allem für Frauen Hürden für Erwerbstätigkeit und auch einen Wechsel in Vollzeittätigkeit abbauen.

Aufstocken ermöglichen

Während auf der einen Seite mit den kommenden Budgetmaßnahmen Geringverdiener künftig voll in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen und viele vor allem Teilzeitkräfte dadurch weniger Geld aufs Konto bekommen, will Schumann andere Akzente setzen: Nicht Teilzeit bestrafen, sondern Aufstocken ermöglichen. Teilzeitkräfte, die mehr arbeiten wollen, sollen einen Rechtsanspruch darauf bekommen.

{title && {title} } sea, {title && {title} } 08.05.2026, 16:20
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