In Österreich sollen neue gesetzliche Regeln für mehr Lohngerechtigkeit kommen. Unternehmen werden verpflichtet, Gehälter offenzulegen, um unter anderem die Lohnschere zwischen Frauen und Männern zu verringern. Grundlage ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 verpflichtend umgesetzt werden muss.
Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) kündigt bereits Ende Oktober an, dass ihr Ressort an einem entsprechenden Gesetz arbeitet, das Anfang 2026 in Begutachtung gehen soll. Künftig sollen Beschäftigte das Recht haben zu erfahren, wie viel Kolleginnen und Kollegen mit vergleichbarer Arbeit verdienen – nach dem Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit".
Am Dienstagabend war Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak in der ZiB-2 zu Gast. "Der Effekt der Richtlinie ist, dass sich Arbeitgeber konkret über ihre Vergütungsstrukturen Gedanken machen müssen", so die Expertin. Angesprochen auf die Kritik, dass die neue Regelung Gehälter nach unten nivellieren könnte, weist sie zurück. "Das wird man arbeitsrechtlich nicht schaffen", so die Anwältin.
"Die neue Richtlinie verbietet auch Verschwiegenheitsklauseln", stellt Körber-Risak weiter klar. Unklar sei, welche Strafen man bei Verstößen verhängen werde. "Es ist klar, dass es Strafen geben wird. Die Höhe ist derzeit noch unklar", so die Expertin. In den Verhandlungen habe es bisher keine Eingung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeben.