Ministerin legte Entwurf vor

Neue Gehalts-Regel gilt für alle Menschen in Österreich

Arbeitsministerin Schumann hat einen Entwurf zur EU-Lohntransparenzrichtlinie vorgelegt. Die Einigung mit den Sozialpartnern blieb jedoch aus.
André Wilding
07.06.2026, 09:00
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Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat am Samstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die politische Abstimmung geschickt. Obwohl zahlreiche Gespräche geführt wurden, konnte im Vorfeld keine Einigung mit den Sozialpartnern erzielt werden.

Ausgewogene Lösung

Aus dem Arbeitsministerium heißt es jedoch, dass die Verhandlungen in den Entwurf eingeflossen seien. Ziel sei es gewesen, eine ausgewogene Lösung zu finden. Die EU-Vorgaben hätten eigentlich bereits bis Sonntag, 7. Juni, umgesetzt werden sollen.

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Ein zentraler Punkt sind die Einkommensberichte von Unternehmen. Dem Entwurf zufolge sollen diese erst ab 100 Beschäftigten verpflichtend werden. Unternehmen mit 100 bis 249 Mitarbeitern müssten die Berichte alle drei Jahre erstellen, Betriebe ab 250 Mitarbeitern jährlich.

Individuelles Auskunftsrecht

Am Inhalt der Berichte soll sich nichts ändern. Erfasst werden weiterhin die Zahl von Männern und Frauen in den jeweiligen Arbeitnehmergruppen sowie deren durchschnittliches Entgelt im Kalenderjahr.

Darüber hinaus sieht der Entwurf ein individuelles Auskunftsrecht vor. Beschäftigte sollen Informationen über ihre eigene Entgelthöhe sowie über die durchschnittliche Bezahlung von Personen erhalten können, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten.

Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ)
Helmut Graf

Auch bei Bewerbungen sind Änderungen geplant. Künftig soll das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne bereits in der Stellenausschreibung oder vor einem Bewerbungsgespräch bekanntgegeben werden. Damit sollen sich Bewerber besser auf Gehaltsverhandlungen vorbereiten können. Vereinbarungen, die Gespräche über das eigene Gehalt untersagen, wären künftig unwirksam.

Strafen bei Verstößen

Unternehmen, die nach Kollektivvertrag bezahlen, sollen keine eigene Vergütungsstruktur entwickeln müssen. Sie können weiterhin auf die bestehenden Entgeltsysteme der Kollektivverträge zurückgreifen.

Geplant sind außerdem Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die neuen Regeln. Diese sollen allerdings erst ein Jahr nach Inkrafttreten der Bestimmungen gelten, damit Unternehmen ausreichend Zeit für die Vorbereitung haben.

Die EU-Richtlinie soll dazu beitragen, Unterschiede bei der Bezahlung von Männern und Frauen zu verringern. Die geplante Umsetzung sorgt allerdings seit Wochen für Diskussionen. Während SPÖ, Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer auf eine rasche Umsetzung drängen, warnen Wirtschaftsvertreter vor zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten.

"Pfusch mit Ansage"

Auch aus den Reihen der NEOS gab es zuletzt Forderungen nach Nachbesserungen. Wirtschaftssprecher Markus Hofer bezeichnete eine kurzfristige Umsetzung im Schnellverfahren als "Pfusch mit Ansage".

Das Arbeitsministerium verweist hingegen darauf, dass die Verhandlungen bereits seit mehr als zwei Jahren laufen. Zudem sei die vollständige Umsetzung der Richtlinie im Regierungsprogramm von Schwarz-Rot-Pink verankert.

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