Nach Mitternacht

Polizisten ertappen Vorgesetzten bei Baumarkt-Diebstahl

Der Kontrollinspektor hatte angeblich Ware ersteigert, wollte diese nach Mitternacht abholen. Dabei wurde er von Kollegen erwischt.
Österreich Heute
19.09.2025, 06:15
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Ein Anrainer bemerkte am 18. November 2024 gegen 0.15 Uhr verdächtige Aktivitäten am Gelände eines ehemaligen Baumarktes in Niederösterreich. Zwei Polizisten rückten aus, hörten Geräusche und machten schließlich – mit gezogener Dienstwaffe ("Halt, Polizei!") – eine überraschende Entdeckung: Hinter einem Regal kam kein Einbrecher zum Vorschein, sondern ihr eigener Vorgesetzter!

Der "Täter" – ein Kontrollinspektor der Landespolizeidirektion – erklärte den beiden Kollegen glaubhaft, dass er die Waren, die er gerade abtransportieren wollte, bei einer Auktion ersteigert habe. Weil er nicht schlafen konnte, machte sich der Polizist trotz der späten Stunde auf den Weg, um die Sachen schon früher abzuholen.

Senat: Verhalten war vorsätzlich

Es wurde daher vereinbart, dass der Kontrollinspektor die Zahlungsbestätigung am nächsten Tag auf die Dienststelle bringen soll. Erst zu Hause bemerkte der Mann aber nach eigenen Angaben, dass er den Zuschlag für die konkret abtransportierten Gegenstände gar nicht bekommen hatte. Er brachte die Ware daher sofort zurück.

Der Beamte wurde mit sofortiger Wirkung suspendiert, seine Aktion brachte ihm zudem Ärger mit der Bundesdisziplinarbehörde ein. Der Senat wertete das Verhalten als vorsätzlich: Der Polizist habe bereits Erfahrung mit Auktionen gehabt und gewusst, dass eine Abholung nur zugewiesenen Zeiten und in Begleitung eines Mitarbeiters erfolgen darf. Damit habe er das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes verletzt.

13.400 Euro Disziplinarstrafe

Der Kontrollinspektor bekannte sich voll schuldig und zeigte sich reumütig. Er betonte, dass ihm der Vorfall leid tue und er weiterhin seinen Traumberuf ausüben wolle. Da der Beamte bereits 2019 wegen eines gleichgelagerten Vorwurfes eine Ermahnung erhalten hatte, wurde diesmal eine Disziplinarstrafe in der Höhe von drei Monatsbezügen – insgesamt rund 13.400 Euro – verhängt. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 500 Euro übernehmen. Seit Juli ist der Beamte wieder im Dienst.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 19.09.2025, 07:27, 19.09.2025, 06:15
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