Nach Rechnungshofbericht

Probleme mit der ORF-Gebühr – jetzt spricht der Sender

Der Rechnungshof wies einige Kritikpunkte an der Umsetzung der Haushaltsabgabe aus. Nun bezieht der ORF Stellung in dieser heiklen Causa.
Michael Rauhofer-Redl
06.03.2026, 11:30
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Nach einer Prüfung der Einhebung des ORF-Beitrags zwischen Oktober 2024 und März 2025 wendet sich nun der ORF via Aussendung an die Öffentlichkeit. Darin hält der Sender fest, dass die "kurzfristige Umstellung" des Finanzierungssystems des ORF von einem gerätebasierten Gebührenmodell auf ein Haushaltsabgabe-System in nur vier Monaten die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) "vor große Herausforderungen" gestellt habe.

Der ORF verweist darauf, dass für ähnliche Umstellungen etwa in der Schweiz oder in Deutschland "mehrere Jahre" zur Verfügung gestanden seien.

ORF: "Empfehlungen umgesetzt"

ORF und OBS hätten den Rechnungshof-Rohbericht von August 2026 "genau analysiert". Sämtliche Empfehlungen seien auf Umsetzbarkeit überprüft und zwischenzeitlich bereits umgesetzt worden bzw. sei mit der Umsetzung begonnen worden, heißt es.

Der ORF habe schon vor Vorliegen des Rohberichtes nach interner Evaluierung im Rahmen einer Task-Force Maßnahmen ergriffen, die zu einem großen Teil deckungsgleich mit den Empfehlungen des Rechnungshofes sind.

Das sind die konkreten Änderungen

  • Bereits im Sommer 2025 wurde eine neue OBS-Geschäftsführung eingesetzt.
  • Alle Beratungsverträge wurden evaluiert und gekündigt, wenn diese nicht zweckmäßig waren.
  • Die OBS hat den Aufbau internen Know-hows vor allem in den Bereichen IT und Kommunikation bereits umgesetzt.
  • Die Nutzung von Synergien zwischen ORF und OBS wurde in allen Bereichen verstärkt, von der IT über den Einkauf bis zur Kundenkommunikation.
  • Das Kundenservice der OBS wurde verstärkt und der Fokus auf Kundenorientierung und Klarheit in der Information gelegt.

Kritik am Zentralen Melderegister

Der vom Rechnungshof angemerkte Anstieg der Aufwendungen der OBS erkläre sich unter anderem aus der Kurzfristigkeit der Umstellung sowie der mangelhaften Datenqualität des Zentralen Melderegisters (ZMR) und des Unternehmensserviceportals (USP). Durch die ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen sei nun sichergestellt, dass die Aufwendungen der OBS in den kommenden Jahren sinken werden.

Mit rund vier Monaten – von der Ratifizierung des Gesetzes am 8. September 2023 bis zum Inkrafttreten am 1. Jänner 2024 – war die für die Umstellung zur Verfügung stehende Frist äußerst knapp bemessen. "Eine umfassende Anpassung etwa der IT-Systeme war in dieser kurzen Zeit nicht möglich. Die Systemumstellung musste auf Basis der bestehenden IT-Infrastruktur und Prozesse – die dafür nicht ausgelegt waren – sowie im laufenden Betrieb vorgenommen werden", beklagt der Sender. In der Zwischenzeit wurde die Erneuerung der technischen Infrastruktur der OBS bereits eingeleitet.

So erklärt der ORF Probleme

Wie der Rechnungshof richtig erkennt, musste im Zuge der Umstellung festgestellt werden, dass die Qualität der angelieferten Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Unternehmensserviceportal (USP) nicht den Anforderungen für eine effiziente Einhebung des ORF-Beitrags entsprochen hat.

Dies führte zu wesentlich mehr Interaktionen mit den Beitragspflichtigen als erwartet und damit zu Rückständen in der Bearbeitung. Zwischenzeitlich konnten die Rückstände merklich reduziert werden und das Service der OBS verfügt wieder über gute Erreichbarkeit, heißt es abschließend.

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