Urteil gegen Grasser-Anwalt

Promi-Anwalt Ainedter wegen übler Nachrede verurteilt

Wiener Anwalt Manfred Ainedter wurde vorläufig verurteilt: Wegen übler Nachrede erhielt er am Montag 9.880 Euro Geldstrafe, teils bedingt.
Christoph Weichsler
19.08.2025, 08:23
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Ein Schuldspruch gegen einen der bekanntesten Anwälte des Landes sorgt für Aufsehen: Der Wiener Promi-Verteidiger Manfred Ainedter (74) wurde am 18. August am Landesgericht Wien wegen übler Nachrede verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von insgesamt 9.880 Euro zahlen, die Hälfte davon wurde bedingt ausgesprochen. Das bedeutet: Sollte er in nächster Zeit nicht erneut straffällig werden, muss er diesen Teil der Strafe nicht bezahlen.

Ainedter ist kein Unbekannter. Er stand in den letzten Jahrzehnten an der Seite zahlreicher prominenter Angeklagter: vom früheren Konsum-Chef Hermann Gerharter über Austropop-Star Rainhard Fendrich bis hin zu Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im spektakulären Buwog-Prozess. Nun steht er selbst im Rampenlicht – und zwar auf der Anklagebank.

Vorwurf gegen Richter-Ehemann

Auslöser für den Prozess war ein Interview, das Ainedter Ende März in der "Kronen Zeitung" gegeben hatte. Darin warf er dem Strafrichter Manfred Hohenecker – Ehemann der bekannten Buwog-Richterin Marion Hohenecker – vor, 2017 im Prozess gegen Ex-FPÖ-Politiker Peter Westenthaler seine Frau während der Urteilsverkündung mit dem Handy gefilmt zu haben. Ein schwerer Vorwurf, denn das Filmen im Gerichtssaal ist streng verboten.

Manfred Hohenecker wies die Behauptung empört zurück und klagte. Für ihn war die Aussage rufschädigend. Schließlich sei er nicht nur Privatperson, sondern selbst Richter – und damit auf ein einwandfreies Ansehen in der Justiz angewiesen.

Wahrheitsbeweis scheiterte

Vor Gericht versuchte Ainedter, den Vorwurf mit einem sogenannten Wahrheitsbeweis zu untermauern. Mehrere Zeugen, die damals bei der Urteilsverkündung im Westenthaler-Prozess anwesend gewesen waren, sagten im Verfahren aus. Doch keiner von ihnen konnte bestätigen, dass Hohenecker tatsächlich gefilmt hatte.

Das Gericht hielt daher fest: Der Beweis ist nicht gelungen. "Er sei sich schlicht und einfach nicht sicher, ob er gefilmt hat", erklärte der zuständige Richter nach Abschluss der Beweisaufnahme (APA). Damit blieb nur der Schuldspruch. Bei der Strafhöhe entschied das Gericht auf 40 Tagessätze, weil schon die Verurteilung selbst eine "deutliche Wirkung" habe.

Anwalt will nicht aufgeben

Für Ainedter ist die Sache damit aber nicht erledigt. Noch im Gerichtssaal kündigte er an, volle Berufung einzulegen. "Wie soll ich etwas beweisen, was nicht zu beweisen ist? Das wird die Instanz zu klären haben", sagte der Anwalt nach der Verhandlung.

Nun liegt der Fall beim Oberlandesgericht Wien. Dort wird entschieden, ob das Urteil bestehen bleibt oder aufgehoben wird. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung – denn das Urteil vom 18. August ist noch nicht rechtskräftig.

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 19.08.2025, 08:26, 19.08.2025, 08:23
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