Das Feuerwehrfest in Kaltenleutgeben bei Wien ist für Spaß und gute Laune bekannt, dauert jedes Mal mehrere Tage. Im letzten Jahr wurde die Partystimmung durch einen Raub getrübt – für zwei Burschen hatte der Vorfall nun ein unangenehmes Nachspiel vor Gericht – obwohl die Beute nur magere 15 Euro betragen hatte. Der Prozess mit Richterin, Geschworenen, zwei Verteidigern und Privatbeteiligtenvertreter kostet natürlich ein Vielfaches davon – in Summe mehrere tausend Euro. Doch "Raub ist Raub", wie die Staatsanwältin erklärte, "und daher entsprechend zu ahnden
Der erstangeklagte Syrer (17) und sein mutmaßlicher Komplize aus Afghanistan (16) hatten auf dem Fest Spaß am Box-Automaten. Doch nach einiger Zeit ging ihnen das Geld aus. Er habe daher einen Burschen um 10 Euro gefragt. "Er gab uns das Geld freiwillig", so der mehrfach vorbestrafte Syrer. Der 17-Jährige bekannte sich, genau wie der zweitangeklagte Afghane, "nicht schuldig".
Laut Staatsanwältin soll sich der Vorfall etwas anders abgespielt haben. Die Burschen hätten ihren Bekannten eingeschüchtert, ihm angedroht "es werde Fürchterliches passieren", sollte er kein Geld herausrücken. Insgesamt hätten sie dem Opfer einmal fünf und einmal 10 Euro abgenommen – in Summe nur 15 Euro.
Der kleinere Zweitangeklagte wies jede Schuld von sich. Er sei zwar mit dabei gewesen, habe das Opfer aber nicht um Geld "gefragt". Mit dem Erstangeklagten sei er gar nicht so gut befreundet. Dieser habe das Opfer bedroht, weil die Burschen kein Geld mehr zum Spielen gehabt hätten. "Ich wollte schauen was passiert." Das Opfer wollte er nicht "abziehen". Das Opfer holte seine Eltern zu Hilfe. Die Erwachsenen riefen die Polizei, die Jugendlichen wurden angezeigt – und trafen sich nun im Gerichtsaal wieder. Auch ein dritter Jugendlicher soll noch mutmaßlich an dem Raub beteiligt gewesen sein.
"Ich habe damals Cannabis geraucht, ich war high", so der 17-Jährige. "Ich rauche ur viel." Er könne sich an seine Aussagen bei der Polizei gar nicht mehr erinnern. Das Opfer habe man "freundlich nach Geld gefragt" – und danach auch weiter am Boxautomaten gespielt.
Für die Geschworenen zu schön, um wahr zu sein. Für den erstangeklagten 17-Jährigen setzte es nicht rechtskräftig 9 Monate unbedingte Haft – wegen der Vorstrafen und weil eine bedingte Strafe widerrufen wurde. Der kleinere 16-Jährige kam mit fünf Monaten bedingt davon – rechtskräftig. Dazu gibt es strenge Auflagen wie Psychotherapie und Bewährungshilfe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Die Unschuldsvermutung gilt.