"Konnte so nicht weitergehen"

"Radar-Hasser" verklebt 40 Blitzer – muss in Therapie

Monatelang ärgerte ein 52-jähriger die Behörden in Zürich. Mit Sprühkleber machte er rund 40 Radarfallen unbrauchbar, bevor er erwischt wurde.
Nick Wolfinger
20.05.2026, 13:33
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Großes Medieninteresse am Dienstag am Bezirksgericht Zürich. Auf der Anklagebank sitzt ein 52-Jähriger aus dem Nachbarkanton Aargau. Als eine Art "nächtlicher Rächer der Autofahrer" besprühte er monatelang Verkehrsüberwachungsanlagen und Radarkästen in der Stadt. Dazu kamen beschädigte Parkuhren, Briefkästen und Autos.

Vor Gericht zeigte er sich nun reuig: "Ich habe Fehler gemacht, dafür stehe ich hier gerade".

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Sichtfenster mit Leim besprüht

Die Serie begann bereits im Herbst 2023. Damals besprühte er einen Blitzkasten auf der Zürcher Bucheggstrasse mit Leim. Dieses Vorgehen wiederholte erbis Herbst 2024 über 40 weitere Male.

"Der Beschuldigte tat dies, um die Verkehrsüberwachungsanlagen unbrauchbar zu machen", hieß es daher in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Wie der Mann ausgeforscht oder ertappt wurde, ist nicht bekannt.

Psychologe beauftragt

Warum der Mann gezielt gegen Radarboxen vorging, blieb allerdings offen. Selbst eine psychologische Abklärung konnte laut Gericht keine klare Antwort liefern. Fest steht aber: Der heute 52-Jährige ist kein Unbekannter. Bereits 2021 wurde er wegen der Zerstörung eines Radargeräts zu 16 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Insgesamt musste sich der Mann wegen 54 Anklagepunkten verantworten. Der Schaden liegt im sechsstelligen Bereich. Betroffen waren vor allem die Stadt Zürich und die Stadtpolizei, aber auch private Autobesitzer und Hausbewohner.

Therapie statt Strafe

Das Gericht verurteilte den Mann zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Die Strafe wird allerdings zugunsten einer Therapie aufgeschoben. "Ich hoffe, dass die Maßnahme hilft", sagte der Angeklagte selbst. "Ich fokussiere jetzt auf das Gute im Leben". Zusätzlich muss er 2.000 Franken Strafe (2.200 Euro) und die Gerichtskosten zahlen.

{title && {title} } NW, {title && {title} } 20.05.2026, 13:33
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen