Neun Monate lang kämpfte der Tierschutzhof Pfotenhilfe um die Zukunft von Hündin Mausi – jetzt ist die Entscheidung endgültig: Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Beschwerde ihres früheren Halters abgewiesen. Die Hündin muss nicht in ihr altes Zuhause im Bezirk Braunau zurück und darf dauerhaft am Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen bleiben.
Die Pfotenhilfe war am 18. November 2025 nach einer Meldung im Auftrag der Behörde ausgerückt. Laut den erhobenen Vorwürfen war Mausi im Haus angebunden und musste in ihren eigenen Exkrementen leben.
Bei der Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht im Juni 2026 wurden weitere Details bekannt: Trotz angekündigter Kontrollen sollen sich die Zustände im völlig zugemüllten Haus und Garten kaum verbessert haben. Nach Angaben der Pfotenhilfe wurde dabei auch ausgesagt, dass der Halter sogar auf die Hündin uriniert habe.
Mit der nun schriftlich zugestellten Entscheidung steht fest: Mausi wird nicht zurückgegeben. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Abnahme. Parallel dazu läuft ein Verfahren, mit dem das bereits seit 2001 bestehende Tierhaltungsverbot des Mannes auf Hunde, Katzen und weitere Heimtiere ausgeweitet werden soll.
Als Mausi auf den Tierschutzhof kam, war sie laut Pfotenhilfe stark verängstigt und gesundheitlich in schlechtem Zustand. "Mausi war damals ein total verängstigter Hund. Zudem war sie viel zu dick und sehr verwahrlost mit verfilztem Fell, langen Krallen und hochgradigen Ohrenentzündungen", so Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler.
„Wir konnten ihre Seele wieder heilen.“
Heute zeigt sich ein völlig anderes Bild: Mausi habe Vertrauen zu Menschen gefasst, komme gut mit anderen Hunden zurecht und sich körperlich wie seelisch erholt. "Wir konnten ihre Seele wieder heilen und deshalb haben wir gekämpft wie die Löwen, damit Mausi nicht in dieses elende Leben zurück muss. Wir hoffen wirklich sehr, dass dieser Mensch für den Rest seines Lebens keine Tiere mehr hält", so Stadler. Für die Tierschützer ist das rechtskräftige Urteil deshalb mehr als ein Gerichtsbeschluss – es ist das Happy End eines langen Dramas.