Urteil ist da

"Red viel Schas" – Schüler (18) drohte auf Maturaball

Ein 18-Jähriger aus Mödling drohte am Maturaball mit einem Amoklauf. In Wien wurde er nun zu sechs Monaten bedingt verurteilt (nicht rechtskräftig).
Victoria Carina  Frühwirth
10.08.2026, 14:03
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Eine Aussage am Maturaball hat für einen 18-Jährigen aus dem Bezirk Mödling nun ernste Folgen. Wie "ORF Wien" berichtet, musste sich der junge Mann am Montag vor dem Wiener Landesgericht verantworten.

"Mein Plan nach Matura: Amoklauf"

Der Vorfall ereignete sich bereits im Oktober 2025. Damals kam der noch 17-Jährige auf dem Maturaball mit einer neuen Mitschülerin ins Gespräch. Als sie ihn fragte, was er nach der Matura vorhabe, kündigte er laut Gerichtsverhandlung einen Amoklauf an der Schule an.

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Die 19-Jährige schilderte vor Gericht, die Aussage sei mit großer Ernsthaftigkeit gefallen und habe ihr Angst gemacht. Sie vertraute sich daraufhin einem Lehrer an.

Beschuldigter galt bereits als Risiko

Der Angeklagte stellte die Drohung vor Gericht als völlig missglückten Scherz dar. Er sei betrunken und emotional aufgewühlt gewesen. "Ich red' einfach viel Schas, wenn der Tag lang ist", erklärte der 18-Jährige laut "ORF Wien".

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Hintergrund seines Ärgers dürfte auch ein Konflikt mit der Schule gewesen sein. Die Direktorin hatte ihn von einer Sportwoche ausgeschlossen, weil sie ihn als mögliches Risiko für die Gruppe gesehen habe. Die Direktorin sei ihm deshalb unsympathisch gewesen, erklärte der Angeklagte.

Wollte Polizistin für Nikotin bestechen

Für das Gericht war die Sache dennoch klar: Die Aussage sei geeignet gewesen, die Schulgemeinschaft in Angst und Unruhe zu versetzen. Der heute 18-Jährige wurde wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen.

Doch das war nicht der einzige Vorwurf. Im November soll der damals noch Minderjährige einer Polizistin 50 Euro angeboten haben, damit sie ihm einen zuvor beschlagnahmten Nikotin-Beutel zurückgibt. Dafür wurde er zusätzlich wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch verurteilt.

Das Urteil: sechs Monate bedingte Haft – nicht rechtskräftig. Zusätzlich bekommt der 18-Jährige Bewährungshilfe und muss sich einer Psychotherapie unterziehen. Der 18-Jährige erbat nach der Verkündung Bedenkzeit, auch die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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