Vorwurf der Wiederbetätigung

Reichsadler und Klan-T-Shirt – Ex-Polizist vor Gericht

Ein Ex-Polizist muss sich in Salzburg vor Gericht verantworten: NS-Reichsadler-Aufkleber und Klan-T-Shirt sorgen für Aufsehen.
Österreich Heute
21.01.2026, 16:06
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Nazi-Skandal in Salzburg? Gleich zwei Mal soll sich ein Polizist aus Salzburg etwas zu Schulden kommen lassen. Ein vermeintlicher Nazi-Sticker auf seinem Auto sowie ein T-Shirt mit Ku-Klux-Klan-Aufdruck brachten dem Mann nun eine Gerichtsverhandlung ein.

NS-Sticker auf Heckscheibe

Der Vorwurf: Der Mann soll auf der Heckscheibe seines Autos einen großflächigen Adler-Aufkleber angebracht haben, der laut Staatsanwalt Florian Weinkamer "von der Heraldik mit dem nationalsozialistischen Reichsadler völlig ident ist", wie die "Salzburger Nachrichten" berichten. Einzig der Eichenlaubkranz und das Hakenkreuz fehlten. Über ein Jahr lang, von Ende Mai 2024 bis Anfang August 2025, sei der Aufkleber sichtbar gewesen. Weinkamer betonte, dass man den Adler "sofort mit der Nazi-Zeit assoziiert" und der Angeklagte "ernstlich für möglich gehalten" habe, dass andere ihn als nationalsozialistisch eingestellt wahrnehmen könnten.

Trug Klan-Shirt

Zusätzlich soll der Ex-Polizist am 3. März 2025 in einem Fitnessstudio ein T-Shirt getragen haben, auf dem "Ku Klux Klan" und "White Power!" zu lesen war. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass der Angeklagte sich der ideologischen Parallelen zwischen dem Klan und dem Nationalsozialismus "durchaus bewusst" gewesen sei.

"Habe keine NS-Gesinnung"

Der Angeklagte selbst bestritt jede rechtsextreme Gesinnung. Er erklärte, den Adler-Aufkleber im Rahmen eines Rammstein-Konzerts erworben zu haben. Auf dem Sticker sei das Bandlogo unter den Krallen des Adlers abgebildet gewesen, das beim Anbringen auf der Heckscheibe beschädigt wurde, sodass nur der Adler sichtbar blieb. Zum Klan-T-Shirt sagte er, er habe es "nur ein einziges Mal kurz beim Aufwärmen" getragen. Er betonte, er wolle damit nur provozieren und habe keinerlei NS-Gesinnung.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Franz Essl, wies darauf hin, dass der Aufkleber auch historische Bezüge habe – vom Römischen Reich über die deutsche Kaiserzeit bis in die Weimarer Republik – und dass das Tragen des T-Shirts nicht als Propagierung des Nationalsozialismus zu werten sei. Das Urteil des Geschworenensenats unter Vorsitz von Richter Markus Hanl wurde für den Nachmittag erwartet.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 21.01.2026, 16:11, 21.01.2026, 16:06
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