Reisen

Reisewarnung! Wer zahlt bei Covid-19 im Urlaub?

Der Sommer steht vor der Tür und die Koffer sind gedanklich schon gepackt. Doch Vorsicht! Nicht jede Reiseversicherung bieten einen Covid-19-Schutz.

Christine Scharfetter
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Wer jetzt eine Reise tut, der sollte das Kleingedruckte der Reiseversicherung ganz genau lesen.
Wer jetzt eine Reise tut, der sollte das Kleingedruckte der Reiseversicherung ganz genau lesen.
ALEXANDRA WEY / Keystone / picturedesk.com

Der Lockdown ist beendet, die Aus- und Einreisebedingungen sind gelockert und der Urlaub bereits gebucht - hoffentlich mit ausreichend COVID-19-Schutz. Denn was viele Reisewütige jetzt nicht bedenken: Die wenigsten Reiseversicherungen decken die Kosten auch im Fall einer Corona-Erkrankung.

Wer das Kleingedruckte nicht liest, sieht hier schnell einmal durch die Finger, warnt auch Peter Zellmann, Leiter des Instituts für Freizeit- und Tourismusforschung. Der Grund: Ereignisse in Zusammenhang mit Pandemien sind grund­sätzlich nicht versicherbar. Das bedeutet, dass eine Covid-19-Erkrankung vor Reiseantritt oder am Urlaubsort sowie eine behördlich angeordnete Quarantäne keine versicherbaren Storno- und Abbruchsgründe sind.

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    <strong>1. Last-Minute-Urlaub:&nbsp;</strong>Im Jahr 2020 galt es in Sachen Urlaub und Reisen flexibel zu sein und Spontanität an den Tag zu legen. So haben sich im Vergleich zum Vorjahr die Last-Minute-Buchungen zwischen Juni und Oktober verdoppelt, stellte die Reiseagentur weg.de fest. Nutzer könnten demnach auch weiterhin auf Spontanität setzen.
    1. Last-Minute-Urlaub: Im Jahr 2020 galt es in Sachen Urlaub und Reisen flexibel zu sein und Spontanität an den Tag zu legen. So haben sich im Vergleich zum Vorjahr die Last-Minute-Buchungen zwischen Juni und Oktober verdoppelt, stellte die Reiseagentur weg.de fest. Nutzer könnten demnach auch weiterhin auf Spontanität setzen.
    Getty Images/iStockphoto

    Keine Kostenrückerstattung

    Damit kommt eine herkömmliche Reiseversicherungen also nicht für die Kosten auf, wenn ein Urlaub wegen Covid-19 nicht angetreten werden kann. Auch medizinische Behandlungskosten aufgrund einer Covid-19-Infektion sind in den meisten Auslandsversicherungen nicht enthalten.

    Doch einige Reiseversicherer haben ihre Produkte angepasst und bieten in Zusammen­hang mit COVID-19 zumindest einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Dennoch sollte alles genau und vor allem schriftlich festgehalten werden. Dabei sollten sämtliche Worst-Case-Szenarios mitbedacht werden. "Am besten in einem Mail an den Reiseveranstalter", rät der Reiseexperte Zellmann.

    Auch eine zusätzliche Krankenversicherung oder eine genaue Prüfung der Bedingungen einer bereits bestehenden, privaten Auslandversicherungen sind ratsam. Vor allem dann, wenn für das Urlaubsland eine Reisewarnung der Stufen 5 oder 6 gilt.