Ein streng geschützter Rotmilan verfängt sich in einer Falle, überlebt zunächst, stirbt aber wenige Tage später. Der Fall aus St. Florian am Inn im Bezirk Schärding (OÖ) sorgte für Aufsehen. Am Mittwoch musste sich ein 33-jähriger Jäger deshalb vor dem Landesgericht Ried wegen Tierquälerei verantworten.
Anfang März wurde der Rotmilan auf einer landwirtschaftlichen Wiese entdeckt. Der Vogel war in einer sogenannten Schlagnetzfalle gefangen, die mit einem toten Hasen als Köder versehen war.
Vier Tage nach seiner Entdeckung verendete der geschützte Greifvogel. Die Staatsanwaltschaft warf dem Jäger vor, dem Tier durch das Aufstellen der Falle "unnötige Qualen" zugefügt zu haben. Der 33-Jährige bestritt den Vorwurf. Er habe mit der Falle einen Marder fangen wollen und die Vorrichtung täglich kontrolliert.
Das Landesgericht Ried sprach den Mann vom Vorwurf der Tierquälerei nach Paragraf 222 Strafgesetzbuch frei, wie der ORF berichtet. Für das Gericht war nicht erwiesen, dass der Jäger dem Rotmilan vorsätzlich Qualen zugefügt hatte.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die Falle nicht für den Fang von Greifvögeln bestimmt gewesen sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht. m Prozess sorgte auch die Frage für Diskussionen, ob die verwendete Falle überhaupt für den Marderfang geeignet ist.
Ein Gerichtssachverständiger erklärte laut BirdLife Österreich, dass Marder sich rasch aus dem Netz befreien könnten. Der Fallentyp sei grundsätzlich aber nicht verboten. Der oberösterreichische Landesjagdverband beurteilt die Vorrichtung hingegen als zulässig und bedingt für den Marderfang geeignet.