Die beiden Männer, 23 und 25 Jahre alt, waren in einem Hotel im Salzkammergut auf Vollzeitbasis als Housekeeper beschäftigt. Sie sorgten für Sauberkeit in den Gästezimmern und öffentlichen Bereichen.
Zu Saisonende wurde den Beschäftigten vom Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen. Doch die Endabrechnung machten die Betroffenen stutzig. Sie schalteten daher die zuständige Arbeiterkammer-Bezirksstelle Rohrbach ein.
Die Experten fanden heraus, dass Kündigungsfrist und -termine nicht eingehalten worden waren. Die AK intervenierte beim Unternehmen. Sie erreichte, dass die Frist und die dadurch fällig werdende Entschädigung neu berechnet wurden.
Die Firma überwies den Männern schließlich jeweils 1.250 Euro. Es handelte sich um Lohn, aliquote Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung.
Kammerpräsident Andreas Stangl empfiehlt, sich bei arbeitsrechtlichen Problemen umgehend an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die AK zu wenden. "Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen."