Der tragische Sturz von Samuel Koch (37) bei der ZDF-Show "Wetten, dass..?" beschäftigt erneut die Justiz. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Deutschland) hob das bisherige Urteil im Streit um die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall auf und verwies den Fall zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Zwar bestätigten die Richter in Kassel die bisherigen Entscheidungen, wonach weder ein Versicherungsschutz als Beschäftigter oder "Wie-Beschäftigter" noch im Rahmen eines Ehrenamtes vorgelegen habe.
Doch der 2. Senat des Gerichts sieht eine andere Möglichkeit: Ein Versicherungsschutz als nicht versicherter Unternehmer könnte in Betracht kommen. Damit muss sich nun erneut das Landessozialgericht mit dem Fall befassen.
Koch hatte am 4. Dezember 2010 in der Samstagabendshow gewettet, mithilfe von Sprungstiefeln in Vorwärtssalti nacheinander fünf entgegenkommende Pkw zu überspringen, die schrittweise immer größer wurden. Beim Versuch, das vierte Fahrzeug (gelenkt von seinem Vater) zu überwinden, missglückte der Sprung. Der damals 23-Jährige stürzte schwer und erlitt eine Querschnittslähmung.