Wem gehören eigentlich die beiden verbotenen Waffen – ein Schalldämpfer und ein Stockdegen, also ein Gehstock mit einer langen, versteckten Metallspitze – wirklich? Genau das musste Richter Hans-Joachim Maierhofer vor Kurzem am Bezirksgericht Liezen klären.
"Mir nicht", sagt der Angeklagte. Der Pensionist aus dem Ennstal beteuert, dass er sich nicht schuldig fühlt. Seine Frau, die ihn angezeigt hat, sieht das aber ganz anders. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, behauptet sie, ihr Mann habe den Schalldämpfer vor mehr als 30 Jahren von ihrem Vater gekauft. Und was ist mit dem Gehstock? Auch der habe früher ihrem Vater gehört und sei vor rund 25 Jahren ins Haus gekommen.
Die beiden erwachsenen Töchter stehen auf der Seite ihres Vaters. Sie meinen, dass es sich bei den Waffen um Erbstücke ihres Großvaters mütterlicherseits handelt, die seit dessen Tod im Besitz der Mutter seien. "Die Mama will das dem Papa unterschieben", sagt eine der Töchter. "Ein Racheakt", bestätigt die andere.
Der Verteidiger des Angeklagten spricht von einem Erbstreit, der im Hintergrund schwelt. Der Hof der Familie wurde dem – mittlerweile ehemaligen – Lebensgefährten einer der Töchter übergeben. Gegen diese Übergabe, die im Sinne der Mutter geschah, gehe man jetzt vor. "Mein Mandant möchte, dass das Enkerl den Hof kriegt."
Richter Maierhofer spricht die Mutter direkt auf den Vorwurf der Töchter an, dass die Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz nur eine Racheaktion sei. "Ich sage die Wahrheit", erwidert sie empört. Dann fragt der Verteidiger, ob sie in einem Telefonat mit einer der Töchter kürzlich gesagt habe, dass sie bei Bedarf noch weitere falsche Vorwürfe gegen den Angeklagten vorbringen könnte. "Es gibt eine Aufnahme", warnt der Rechtsbeistand, woraufhin die Frau nach längerem Hin und Her zugibt, dass sie so etwas vielleicht tatsächlich gesagt hat.
Die Sache wird mit dem Abspielen eines Ausschnitts aus dem Telefonat endgültig geklärt. Darin ist die Drohung zu hören: "Vielleicht kummt do no wos Mehrers. Do muas i mir no wos einfoin lossn." Am Ende spricht der Richter den Angeklagten frei. "Es bestehen erhebliche Zweifel, dass Sie der Besitzer dieser Waffen sind", erklärt er. Dem Antrag der Bezirksanwältin, die sichergestellten Gegenstände einzuziehen, wird stattgegeben – sie werden vernichtet.