Vier Millionen Euro und zwei Millionen Schweizer Franken soll eine "Schamanin" mit ihrer Familie gleich in mehreren Bundesländern sowie in Deutschland von ihren Opfern eingesackt haben.
Mit erfundenen Flüchen und okkulten Ritualen hat sich der Clan ein Vermögen ergaunert, nachdem sie gefasst wurden, wurden die Millionen beschlagnahmt. Mittlerweile sind zwei der drei Verurteilten wieder frei und ziehen vor den Verfassungsgerichtshof. Die "Fake-Schamanen" wollen ihr "Familienvermögen" wieder zurück.
Im Zentrum steht eine Bestimmung im Strafgesetzbuch, die den sogenannten "erweiterten Verfall" ermöglicht. Vereinfacht gesagt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Vermögen eingezogen werden, sofern es ausreichend Hinweise gibt, dass es von Straftaten stammt – auch wenn nicht für jeden einzelnen Betrag eine konkrete Tat nachgewiesen wird.
Genau das kritisieren die Angehörigen der "Schamanin". Sie halten die Regelung für verfassungswidrig. Ihr Argument: Die Einziehung stütze sich auf die Annahme weiterer Straftaten, die gar nicht konkret festgestellt worden seien. Damit werde die Unschuldsvermutung missachtet.