Nur zwei Monate Straf-Haft

Millionen-Schamanen sind frei – sie wollen Geld zurück

Paukenschlag in der Schamanen-Causa, bei dem es um über eine Million Euro Beute ging. Zwei von drei Verurteilten befinden sich wieder in Freiheit.
Christian Tomsits
18.02.2026, 05:30
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Nicht zu fassen: Während Haupt-Schamanin Mariana M. alias "Amela" weiterhin flüchtig ist, sind zwei Mitglieder ihres berüchtigten Clans schon jetzt wieder auf freiem Fuß. Der Sohn (30) der grenzübergreifend gesuchten Okkult-Betrügerin konnte laut "Heute"-Infos das Gefängnis bereits verlassen, der Ex-Mann (47) spaziert am Dienstag (18.2.) raus – allein Co-Schamanin "Anna" (30) sitzt noch ein.

Die beiden Männer waren im vergangenen Dezember wegen Beitragstäterschaft zu je drei Jahren teilbedingter Haft – davon ein Jahr fest – verurteilt worden. Die einjährige U-Haft seit Februar 2025 wurde ihnen angerechnet. Daher konnten beide bereits jetzt in ihre feine Familienvilla im Wiener Speckgürtel zurückkehren. Dort warten wertvolle Oldtimer in der Garage und Uhrensammlungen im Schrank auf die österreichischen Staatsbürger serbischer Herkunft.

V.l.n.r.: Alexander Prenner, Michael Babic, Philipp Wolm und Nik Rast
Denise Auer

Die Mandanten der Star-Anwälte Philipp Wolm, Nikolaus Rast und dessen Kanzlei-Kollege Michael Babic sowie Strafrecht-"Superhirn" Alexander Prenner dürfen sich ganz ohne schlechtes Gewissen auf das Geld ihrer üppig gefüllten Konten freuen, das wie auch der gesamte Immobilienbesitz im In- und Ausland zu ihnen zurückfloss.

Wir berichteten: Große Teile der bei zwei Razzien gefundenen Schmuck- und Bargeld-Beute von rund 10 Millionen Euro konnten beim Prozess im vergangenen Dezember nicht einzelnen Geschädigten zugerechnet werden. 15 ausgeforschte Opfer oder deren noch lebende Angehörige bekamen rund 1,8 Millionen Euro zugesprochen, vier Millionen kassierte die Justiz als wahrscheinliche Beute weiterer Opfer vorsorglich ein.

Dennoch blieben dem schamlosen Schamanen-Clan mehrere Millionen Euro übrig. Doch das ist den beiden Männern nun wohl nicht genug: Die von ihnen engagierten Top-Juristen wenden sich nun an den Verfassungsgerichtshof für eine sogenannte Normprüfungskontrolle – dabei geht es um Rückerstattung der restlichen Vermögenswerte sowie Schmuck.

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