Ab dem 1. September soll die am Dienstag im Ministerrat beschlossene Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) in Kraft treten. Demnach soll es harte Sanktionen gegen Schummelversuche geben.
Wird etwa bei der theoretischen Führerscheinprüfung beim Betrügen erwischt, kann dies eine Sperre von 18 Monaten nach sich ziehen. Zudem sind Verwaltungsstrafen für "Hinterleute" geplant, die den Führerschein-Prüfungsbetrug organisieren und durchführen.
Neue Regelungen gibt es auch im Falle einer nicht bestandenen Fahrprüfung. So können Personen, die durchgefallen sind, bereits nach zwölf Tagen noch einmal antreten. Zuvor betrug die Wartezeit hier zwei Wochen. Des Weiteren wird der internationale Führerschein künftig drei anstatt eines Jahres lang gelten.
Auch Lkw- und Busführerscheine samt Anhängerklassen werden ab dem Alter von 60 Jahren auf fünf anstatt bisher zwei Jahre verlängert. Sinkende Unfallzahlen bei über 60-Jährigen hätten hierfür einen Ausschlag gegeben.
Zudem soll man nun während der Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins mit einer behördlichen Bestätigung bis zu sechs Monate nach Wohnsitznahme unterwegs sein dürfen. Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins kann die polizeiliche Diebstahlanzeige ab September acht statt vier Wochen als "Ersatzführerschein" dienen.