Schwerer Schicksalsschlag für einen 47-jährigen Mann aus Niederösterreich – der Mann erlitt einen Schlaganfall bei der Arbeit – die AK Niederösterreich machte nun den Fall öffentlich.
Ein Schlaganfall am Arbeitsplatz ist schon schlimm genug. Für einen 47-jährigen Arbeiter aus dem Bezirk Melk kam es aber noch härter: Während seines Krankenstands erhielt er plötzlich die Kündigung – und das ausgerechnet kurz vor dem Jahreswechsel.
Nur zehn Tage hätten gefehlt, damit ihm erneut die gesetzliche Entgeltfortzahlung zugestanden wäre, heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Doch damit nicht genug: Auch das anteilige Weihnachts- und Urlaubsgeld wurde nicht korrekt ausbezahlt.
Der Mann wandte sich schließlich an die AK-Bezirksstelle Melk. Dort wurde der Fall genau geprüft und schnell war für die Experten klar: So geht das nicht.
Die AK intervenierte und setzte die Ansprüche durch. Am Ende konnte für den Arbeiter eine Nachzahlung von 7.240 Euro erkämpft werden.
"Im Krankheitsfall ist die Firma gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, das Entgelt für einen gewissen Zeitraum weiter zu zahlen. Mit Beginn eines neuen Arbeitsjahres steht für den Betrieb die neuerliche Entgeltfortzahlung an und er ist verpflichtet, diese Ansprüche auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus auszuleisten", erklärt Bezirksstellenleiter Peter Reiter.