Der Rosenkrieg zwischen Halle Berry (60) und ihrem Ex-Mann Olivier Martinez (60) wird immer heftiger. Nachdem Martinez der Oscarpreisträgerin vorgeworfen hatte, den gemeinsamen Sohn Maceo (13) gewürgt zu haben, meldet sich jetzt Berrys älteste Tochter Nahla Aubry (18) zu Wort.
In einer schriftlichen Erklärung an das Gericht in Los Angeles stellt sich die junge Frau entschieden hinter ihre Mutter. Doch dabei bleibt es nicht. Nahla erinnert auch an einen gewalttätigen Zwischenfall aus ihrer eigenen Kindheit.
In ihrer Erklärung berichtet Nahla, dass sie ihre Mutter nie dabei beobachtet habe, wie diese gegenüber anderen Menschen gewalttätig geworden sei.
Dann erhebt sie einen Vorwurf gegen Martinez. Sie erinnere sich daran, wie dieser ihren leiblichen Vater Gabriel Aubry als kleines Kind in der Einfahrt ihres Elternhauses verprügelt habe.
Hintergrund ist eine körperliche Auseinandersetzung zwischen Martinez und Aubry im November 2012. Der Vorfall sorgte damals international für Schlagzeilen.
Mit ihrer Aussage stellt Nahla nun die Vorwürfe ihres früheren Stiefvaters gegen Berry infrage. Ob ihre Erinnerung an den damaligen Vorfall sämtliche Umstände korrekt wiedergibt, lässt sich aus der Erklärung allein allerdings nicht beurteilen.
Nahla beschreibt ihre Mutter als liebevoll, unterstützend und streng, wenn es notwendig sei. Sie habe nie erlebt, dass Berry ihren jüngeren Halbbruder körperlich misshandelt habe.
Die Anschuldigungen von Martinez hätten sie schockiert und traurig gemacht.
Berry selbst bestreitet weiterhin, Maceo angegriffen zu haben. Martinez hält dagegen an seiner Darstellung fest und wirft der Schauspielerin vor, ihren Sohn bei einem Streit Ende September am Hals gepackt und gewürgt zu haben.
Ein Gericht erließ daraufhin eine vorläufige Schutzanordnung, durch die Berrys Kontakt zu ihrem Sohn eingeschränkt wurde.
Neben Nahla hat auch Berrys Verlobter Van Hunt eine Erklärung zugunsten der Schauspielerin eingereicht.
Am 16. Oktober soll das Gericht erneut über die Schutzanordnung verhandeln. Bis dahin gelten die vorläufigen Einschränkungen.