Prozess in Kärnten

Schock vor Gericht! Züchter packt Fohlenfötus aus

Ekel-Drama im Gerichtssaal: Ein 79-jähriger Pferdezüchter greift zu einem unfassbaren Mittel, um sich gegen Tierquälerei-Vorwürfe zu verteidigen.
Österreich Heute
21.01.2026, 16:23
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Es ist ein Moment, der selbst routinierte Justizbeamte kurz innehalten lässt. Mitten im Prozess greift der Angeklagte zu einem schmutzigen Plastiksackerl – und legt einen Fohlenfötus vor die Richterbank. Der Mann will damit beweisen, dass nicht Vernachlässigung, sondern eine Krankheit seinen Pferden fast das Leben gekostet habe.

Der 79-jährige Kärntner steht am Landesgericht Klagenfurt wegen des Verdachts der Tierquälerei. Seine stark abgemagerten Pferde hatten zuvor die Behörden beschäftigt, Spaziergänger schlugen Alarm, die Feuerwehr musste Tiere aus einem Morast retten. Die Abnahme der Pferde wurde vom Verwaltungsgerichtshof bereits als rechtmäßig bestätigt, der Verfassungsgerichtshof prüft den Fall noch.

"Ich weiß mehr als jeder Tierarzt"

Schon der Auftritt des Angeklagten sorgt für Irritation. Zuerst weigerte er sich, Platz zu nehmen, spricht von Angriffen "lieber Mitmenschen" und erklärte, er habe gelernt, stets aufrecht zu stehen. Seit 1972 züchte er Reitpferde, seit seiner Pension widme er sich ausschließlich den Tieren. Er sehe sich als Fachmann – und stellt klar: "Meine Erfahrung ist mehr wert als ein Tierarzt."

Der Fohlenfötus sollte diese Sicht untermauern. Ein eingeschleppter Virus habe seine Stuten krank und mager gemacht, nicht mangelnde Fütterung – verteidigte er sich. Mit dem mitgebrachten Objekt wollte sich im Gerichtssaal allerdings niemand näher befassen. Richterin Sabine Götz blieb ruhig, auch als die Situation zunehmend befremdlich wurde. Die "Kronen Zeitung" sprach später von einer Szene, die selbst für einen Gerichtssaal außergewöhnlich gewesen sei.

Entscheidung vertagt

Der Prozess wurde vertagt, um weitere Zeugen zu hören.  Besonders im Fokus steht der Amtstierarzt. Er war laut Akten mehrfach bei den Pferden vor Ort, dennoch dauerte es über ein Jahr, bis nach Anzeigen und dem Feuerwehreinsatz behördlich eingegriffen wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie das Gericht den ungewöhnlichen Auftritt und die Verantwortung des Züchters bewertet, wird sich erst in den kommenden Verhandlungstagen zeigen. Sicher ist: Dieser Prozess hinterlässt Eindruck – und viele offene Fragen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 21.01.2026, 17:55, 21.01.2026, 16:23
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