An Schule geht Angst um

Schüler drohte Lehrerin mit Vergewaltigung

An einer Kärntner Schule sorgt ein Jugendlicher mit massiven Drohungen für große Angst – nun droht ihm der Ausschluss und Ärger mit der Justiz.
André Wilding
25.04.2026, 14:33
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An einer Höheren Schule in Kärnten schlagen die Wellen hoch: Ein Schüler soll über längere Zeit hinweg Mitschülerinnen, Mitschüler sowie Lehrpersonal massiv eingeschüchtert haben. Im Raum stehen schwere Vorwürfe – unter anderem soll er Frauen mit körperlicher Gewalt und sogar mit Vergewaltigung bedroht haben – das berichtet die "Kleine Zeitung".

Die Situation dürfte sich zuletzt zugespitzt haben. Einzelne Schülerinnen sollen sich dem Jugendlichen nur noch in Gruppen nähern, aus Angst vor weiteren Vorfällen. Offiziell bestätigt sind diese Schilderungen allerdings nicht. Weder die Schule noch die Bildungsdirektion geben Details preis, heißt es in dem Bericht.

"Ausschlussantrag gestellt"

Von Seiten der Bildungsdirektion heißt es lediglich, man äußere sich nicht näher "zum Schutz der beteiligten Personen". Bestätigt wird jedoch laut "Kleine Zeitung", dass bereits Konsequenzen gesetzt wurden: "Die Schulkonferenz einen Ausschlussantrag gestellt hat".

Der Ausschlussantrag stehe dabei im Zusammenhang mit Drohungen gegenüber Lehrpersonen sowie Mitschülerinnen und Mitschülern. Damit greift die Schule in Kärnten zur schärfsten Maßnahme: Sie will den Jugendlichen ausschließen.

Über den Antrag entscheidet nun die Bildungsdirektion nach einem eigenen Verfahren. Danach haben der Schüler und seine Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, heißt es in dem Bericht der Tageszeitung.

Justiz eingeschaltet

Doch damit nicht genug: Auch die Justiz ist bereits eingeschaltet, denn auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt bereits gegen den Jugendlichen. Sprecher Markus Kitz bestätigt gegenüber der "Kleinen Zeitung" ein Verfahren wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung.

Zusätzlich wird wegen gefährlicher Drohung ermittelt. Für den Schüler gilt die Unschuldsvermutung.

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