Hackerangriff auf Lehrer

Schummel-Skandal an Schule! Prüfungsfragen ausgespäht

Ein Schüler verschaffte sich am Gymnasium Hartberg Zugriff auf Prüfungsfragen und gab sie weiter. Das Verfahren gegen ihn wurde diversionell erledigt.
André Wilding
07.10.2026, 07:32
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Ein Schummel-Skandal am Gymnasium Hartberg hat für den Schüler, der sich Zugang zu den Prüfungsfragen verschafft hatte, nun Konsequenzen. Der Jugendliche muss insgesamt 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – das berichtet die "Kleine Zeitung".

Im Frühjahr hatten mehr als 20 Schüler einer 8. Klasse vor einer Prüfung bereits Kenntnis von den Aufgaben. Ausgangspunkt war ein Zugriff auf den digitalen Account eines Lehrers.

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Keylogger zeichnete Eingaben auf

Der Schüler aus der Maturaklasse verwendete laut Bericht dafür einen sogenannten Keylogger. Diese Software zeichnet Tastatureingaben eines Computer-Nutzers auf und ermöglicht es, diese später zu rekonstruieren.

Auf diese Weise gelangte der Jugendliche in den digitalen Lehrer-Account und erhielt Zugriff auf künftige Prüfungsaufgaben.

Aufgaben aus verschiedenen Fächern fotografierte er anschließend und schickte sie über soziale Medien an zwei Mitschüler. Von dort wurden die Fragen an weitere Schüler weitergegeben, schreibt die "Kleine Zeitung".

Verfahren diversionell erledigt

Als Beschuldigter wurde von der Staatsanwaltschaft lediglich jener Schüler geführt, der sich den Zugang verschafft hatte. Gegen ihn wurde wegen widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem und des missbräuchlichen Abfangens von Daten ermittelt.

"Dieses Verfahren ist diversionell erledigt worden", erklärt Christian Kroschl, Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, gegenüber der Tageszeitung.

Als Auflage muss der Jugendliche insgesamt 40 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen.

Noten bleiben bestehen

Für die Schüler, die von den vorab bekannten Prüfungsfragen profitierten, bleiben die damaligen Noten bestehen. Sie dürfen auch zur Matura antreten.

Die Entscheidung war laut "Kleine Zeitung" damit begründet worden, den "Kollateralschaden" möglichst gering zu halten. Die Notenkonferenz hatte bereits stattgefunden und die betreffenden Noten waren schon eingetragen.

Für eine nachträgliche Korrektur war es damit zu spät. Während die betroffenen Noten bestehen bleiben, muss der Schüler, der sich Zugang zu den Prüfungsfragen verschafft hatte, nun 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

wil,07.10.2026, 07:32