Ein leistungsstarker Akku ist für fast die Hälfte der Österreicher (43 Prozent) ein wichtiger Faktor in der Kaufentscheidung bei einem neuen Smartphone, wie eine aktuelle Umfrage von vivo und marketangent zeigt. Verständlich – immerhin ist das Handy ein täglicher Wegbegleiter und nicht mehr vom Alltag wegzudenken.
Aktuell sind aber zwei Drittel der Österreicher mit der Akkulaufzeit ihres Smartphones unzufrieden. Das hat auch einen Grund: Denn während in Asien und weiten Teilen Europas leistungsstarke Akkus in den Geräten verbaut sind, gibt es hierzulande nur Mini-Versionen. Den vollen Preis zahlen Kunden aber trotzdem – auch wenn ein kleinerer oder gedrosselter Akku verbaut ist.
Schuld daran sind aber nicht die Smartphone-Produzenten. Tatsächlich lässt sich der schwächere Akku auf ein Gesetz aus dem Jahr 2015 zurückführen. Denn es gibt unterschiedliche Transportvorschriften für Lithium-Ionen-Akkus im internationalen Handel, die vom europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und zusätzlichen landesweiten Vorgaben abhängen.
In Österreich gilt dabei: Akkus mit einer Kapazität von mehr als 20 Wattstunden (ca. 5.200 Milliamperestunden/mAh) gelten als großes Gefahrengut und unterliegen strengen Transportvorschriften. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der Schweiz und in Deutschland, wie vivo, Drei und Ingram Micro in einem Hintergrundgespräch mit Journalisten in Wien erklärten.
Diese Transportvorschriften seien für Hersteller aber wirtschaftlich und logistisch unvorteilhaft, was dazu führe, dass in Österreich Akkus in Smartphones auf den maximal erlaubten Wert gedrosselt würden. Gleichzeitig gibt es in anderen europäischen Ländern, wie etwa Tschechien, die stärkeren Modelle.
Für Konsumenten in Österreich bedeutet das eine eingeschränkte Auswahl an Akkukapazitäten und natürlich auch eine schlechtere Nutzungserfahrung. Sie zahlen aber trotzdem den vollen Preis.
Eine Änderung der Situation dürfte es in absehbarer Zukunft nicht geben. Während die Hersteller laufend stärkere Akkus auf den Markt bringen, wird das Gesetz frühestens 2027 angepasst. Bis dahin müssen sich Österreicher mit einem schwächeren Gerät zufriedengeben.
Aus dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur heißt es auf Anfrage von "Heute" lediglich: "Die Beförderungsbedingungen von Handys, die eine Lithium-Ionen-Batterie enthalten, wurden gefahrgutrechtlich in internationalen Übereinkommen durch Expert:innen unter Einbeziehung von Stakeholdern genau geregelt und von der EU vorgeschrieben: Für die Beförderung auf der Straße ist das ADR anzuwenden – derzeit von 55 ADR-Vertragsparteien."
"Dort ist die Beförderung je nach Gefährlichkeit mit einzuhaltenden Bedingungen differenziert normiert. Dadurch können kleine Batterien erleichtert befördert werden, während größere Batterien mehr/andere Bedingungen bei der Beförderung erfüllen müssen, dieser aber grundsätzlich ebenfalls jederzeit möglich ist", so das Ministerium.