Sabines* Leben war von einem Tag auf den anderen nur noch mit fremder Hilfe möglich. Die Wienerin leidet an einer stark fortgeschrittenen Form von Multipler Sklerose (MS). Jeder Tag ist für sie ein Kampf.
Was für andere selbstverständlich ist, ist für sie unerreichbar: Waschen, Kochen, Essen, Anziehen, der Gang zur Toilette, Einkaufen oder der Weg zum Arzt – nichts davon geht ohne Hilfe. Rund um die Uhr ist ihre Familie für sie da.
Um die enorme Belastung zumindest finanziell etwas abzufedern, stellte Sabine bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Erhöhung ihres Pflegegeldes: von Pflegestufe 4 (865,10 Euro) auf Pflegestufe 5 (1.175,20 Euro). Doch der Antrag wurde abgelehnt.
Sabine gab nicht auf und brachte selbst Klage ein. Der nächste Schock folgte jedoch prompt: Der gerichtlich bestellte Gutachter bestätigte die Entscheidung der PVA.
Allein gegen Behörden und medizinische Gutachten anzukämpfen, war kaum zu schaffen. Schließlich wandte sich die Wienerin an die Beratung der Arbeiterkammer – mit einem bereits fertigen Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
"Wir übernahmen die Vertretung", erzählt Max Weh von der Abteilung Sozialversicherung in der AK Wien. "Es gab auch schon einen Verhandlungstermin. Wir haben mit einem Schriftsatz und weiteren Befunden eine Ergänzung des Gutachtens erreicht. Und wir waren erfolgreich: Wir konnten Pflegegeld der Stufe 5 erstreiten, weil wir nachweisen konnten, dass die Betroffene auch in der Nacht zumindest einmal Hilfe benötigt. Dieses Kriterium hatte der Gutachter davor nicht berücksichtigt."
Der Einsatz zahlte sich aus: Sabine erhält nun endlich Pflegestufe 5. "Für sie und ihre Familie bedeutet das nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern vor allem ein Stück Gerechtigkeit in einer ohnehin extrem belastenden Lebenssituation. Die Situation ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Das höhere Pflegegeld hilft ihnen sehr dabei, die Pflege nach ihren Bedürfnissen zu organisieren", so Weh.
*Name von der Redaktion geändert