Eine schwere Erkrankung brachte die Weiterbildungspläne von Frau A. in Wien völlig durcheinander. Die Wienerin hatte sich bei einem Weiterbildungsinstitut für einen berufsbegleitenden MBA zum Thema Human Resource Management angemeldet. Die Ausbildung sollte 24 Monate dauern und mehr als 9.000 Euro kosten.
Doch kurz nach Vertragsabschluss kam der Wienerin eine schwere Erkrankung dazwischen. Leider war an eine Kursteilnahme nicht mehr zu denken. Frau A. wandte sich sofort an das Weiterbildungsinstitut, ersuchte um eine Auflösung des Vertrages.
Doch von Kulanz keine Spur, der Kursanbieter zeigte wenig Entgegenkommen. Zwar bot das Institut eine Vertragsauflösung an, allerdings nur gegen eine Zahlung von mehr als 8.000 Euro. Für Frau A. war das nicht nachvollziehbar. Schließlich musste sie die Ausbildung aus einem triftigen Grund absagen. Sie war wegen der Erkrankung nachweislich nicht in der Lage, an dem Kurs teilzunehmen. Da keine Einigung in Sicht war, wandte sich die verzweifelte Wienerin an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Wien.
AK-Konsumentenberaterin Alexandra Wind-Degold prüfte die Unterlagen und kam zu dem Schluss, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich sei. "Auch befristete Dauerschuldverhältnisse können bei Vorliegen wichtiger Gründe – in Ausnahmefällen auch wegen schwerer unvorhergesehener Krankheit – aufgekündigt werden", erklärt die Expertin.
Die Einschaltung der Arbeiterkammer zeigte schließlich Wirkung. Das Weiterbildungsinstitut lenkte ein und löste den Vertrag ohne weitere Zahlungsforderung auf. Damit blieb Frau A. eine Zahlung von mehr als 8.000 Euro erspart. Die Wienerin kann sich nun ohne zusätzliche finanzielle Sorgen ganz auf ihre Genesung konzentrieren.