"Heute"-Leser Tobias (*Name von Redaktion geändert) kam am Sonntag von seinem Italienurlaub zurück nach Österreich, als er beschloß, auf einer Raststätte neben der Südautobahn A2 eine Pause einzulegen.
Als er kurz daraufhin wieder im Auto saß, kam er gleich jedoch wieder gleich zum Stehen, wie er gegenüber "Heute" schildert. Etwa sieben Autos vor ihm war es auf der Laßnitzhöhe in der Steiermark zu einem schweren Unfall gekommen. 33 Autos waren kollidiert ineinander, nachdem bei einem Sattelfahrzeug ein Tank explodiert war. Der austretende Dieselkraftstoff brachte die nachfolgenden Fahrzeuge ins Schleudern.
Sofort waren die Einsatzkräfte vor Ort, um die 29 Verletzten zu versorgen. Eine schwerverletzte 18-Jährige wurde ins LKH Graz per Rettungshubschrauber transportiert.
Unterdessen bildete sich ein kilometerlanger Stau. Während ein Autolenker sich per Handy über die Wartezeiten beschwerte, soll andere Personen die Schaulust gepackt haben. Wie Tobias berichtet, sind die Leute anfänglich noch ruhig geblieben, doch je länger die Autos stillstanden, zog es die Wartenden aus den Autos an die frische Luft.
Zuerst sollen sich einige von ihnen auf die Leitplanken gestellt haben, um einen Blick auf den Unfallort zu erhaschen. Doch dann traute er seinen Augen nicht! Er wurde Zeuge, wie eine Mutter mit ihren zwei Kindern geradewegs durch die Rettungsgasse spazierte. Sie soll bis ganz nach Vorne gegangen sein. Weiteren Augenzeugen zufolge gabe es weitere Familien, die ebenfalls die Rettungsgasse als Spazierweg genutzt haben sollen, darunter ein Vater mit einem Baby auf dem Arm.
"Sie sind wie durch die Kärntner Straße durchspaziert", berichtet der Autofahrer schockiert im "Heute"-Talk. So wurden die nachkommenden Abschleppfahrzeuge durch die Fußgänger schlichtweg behindert. Auch für ihn ist es klar, dass das kein Verhalten ist, denn zum einen werden die Einsatzkräfte an der Arbeit gehindert und auch für die Kinder sei das Besichtigen eines Unfallortes unzumutbar.
Laut ÖAMTC gibt es klare Richtlinien, wie man sich bei einem Stau zu verhalten hat. So darf man das Fahrzeug grundsätzlich auf Autobahnen und Schnellstraßen auch bei Stau nicht verlassen. Kommt es jedoch zu einem erkennbar längerem Stillstand, sollte die Exekutive keine Strafen aussprechen. Das gilt jedoch nur, wenn keinerlei Gefahr besteht! Zudem darf man sich auch nicht weit vom Fahrzeug entfernen. Besondere Vorsicht ist beim Überqueren der Rettungsgasse geboten.
Weiters informiert der ÖAMTC auch über Schaulustigkeit. So kann die Polizei im Fall, dass die Einsatzkräfte durch "Gaffen" an der Arbeit gehindert wird, die Personen vom Unfallort wegschicken. Sollte sich nicht daran gehalten werden, können Geldstrafen von bis zu 500 Euro verhängt werden. Bei erschwerenden Umständen kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche und im Wiederholungsfall von bis zu zwei Wochen drohen. ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger appelliert an Rücksicht und Mitgefühl.