Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den unbürokratischen Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das sagte EU-Innenkommissar Magnus Brunner am Mittwoch in Brüssel. Ukrainerinnen und Ukrainer könnten damit bis März 2027 ohne Asylverfahren einen Aufenthaltstitel erhalten.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hatten die EU-Staaten erstmals auf eine EU-Richtlinie zurückgegriffen, die einen solchen Schutzstatus ermöglicht. Ukrainerinnen und Ukrainer können mit ihrem Aufenthaltstitel einer Arbeit nachgehen, ihre Kinder zur Schule schicken und sind krankenversichert.
Zuletzt hatten die EU-Länder den Schutzstatus im Juni 2024 bis zum 4. März 2026 verlängert. Sie müssen auch der nun vorgeschlagenen Verlängerung bis März 2027 noch zustimmen.
In ihrem Vorschlag vom Mittwoch stellt die Kommission auch eine Strategie für die Zeit nach Auslaufen der Regelung vor. Darin empfiehlt Brüssel den Mitgliedsstaaten etwa, den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern nationale Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen, zum Beispiel in Form von Arbeitsvisa. Die EU-Ländern sollen zudem freiwillige Rückkehrprogramme vorbereiten und Beratungszentren einrichten.
Desweiteren sei es "wichtig, ein besseres Gleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten", erklärte die Kommission. So sollen künftig etwa Mehrfachregistrierungen für vorübergehenden Schutz in mehreren Ländern vermieden und sichergestellt werden, dass die mit diesem Schutz verbundenen Rechte jeweils nur in einem Mitgliedstaat wahrgenommen werden.
Deutschland hat mit 1,17 Millionen Flüchtlingen aus der Ukraine die meisten Schutzsuchenden aufgenommen, vor Polen mit knapp einer Million Flüchtlingen und Tschechien mit knapp 400.000. In Österreich leben derzeit 81.225 Ukrainer und Ukrainerinnen.