Schockierende Vorwürfe

Sohn gewürgt, eingesperrt – Pflegeeltern vor Gericht

Ein Pflegeelternpaar muss sich wegen schwerer Misshandlungsvorwürfe vor Gericht verantworten. Am Dienstag sagten weitere Zeugen aus.
03.11.2026, 13:28
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Schwere Vorwürfe gegen ein Pflegeelternpaar: Die beiden 62-Jährigen sollen ihren Pflegesohn über Jahre hinweg misshandelt haben. Neben Schlägen mit Holzbrettern, Besteck und Stöcken ist auch von tagelangem Einsperren in einer Garage die Rede. Die Angeklagten bestreiten sämtliche Anschuldigungen.

Am Dienstag (3. November) wurden nach der Aussage der beiden Angeklagten und des heute erwachsenen mutmaßlichen Opfers weitere Zeugen gehört. Dabei zeichneten eine ehemalige Pflegeschwester und der leibliche Vater ein bedrückendes Bild vom damaligen Leben in der Pflegefamilie.

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Pflegesohn soll in Garage eingesperrt worden sein

Die ehemalige Pflegeschwester lebte im Alter von 13 Jahren einige Monate bei dem Paar. Sie berichtete vor Gericht, häufig Hunger gehabt und regelmäßig angeschrien worden zu sein. Den Pflegesohn beschrieb sie als ängstlich und zurückgezogen. Bei Berührungen sei er zusammengezuckt. Einmal habe sie sogar beobachtet, wie er einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen habe – das berichtet der ORF.

Auch der leibliche Vater des mutmaßlichen Opfers sagte aus. Lange Zeit habe er geglaubt, dass es seinem Sohn bei den Pflegeeltern gut gehe. Erst als er selbst an Krebs erkrankte, habe ihm sein Sohn von den mutmaßlichen Misshandlungen erzählt. Demnach soll der Bub wiederholt geschlagen und gewürgt worden sein. Teilweise sei er sogar tagelang in der Garage eingesperrt gewesen.

Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

Die beiden Angeklagten widersprachen den Schilderungen der Zeugen. Essen und Getränke seien stets ausreichend vorhanden gewesen. Außerdem habe man sich immer um die Kinder bemüht.

Der Prozess unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Rendl war am Dienstag bis zum Nachmittag angesetzt. Da noch weitere Zeugen einvernommen werden sollen, ist an diesem Tag allerdings nicht mit einem Urteil zu rechnen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

red, Akt. 03.11.2026, 14:32, 03.11.2026, 13:28
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