Fahrlässige Tötung

Sohn nach Felssturz verstorben – Vater nun verurteilt

Zwei Arbeiter starben bei einem gewaltigen Felssturz in Steyr. Einer davon war der Sohn des Firmenchefs. Jetzt wurde der Vater verurteilt.
05.11.2026, 16:20
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Ein gewaltiger Felssturz, zwei tote Arbeiter und ein Vater, der seinen eigenen Sohn verlor: Mehr als drei Jahre nach dem tragischen Unglück im Steyrer Stadtteil Unterhimmel sind am Donnerstag zwei Männer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Unter ihnen ist der Seniorchef eines Kärntner Sprengunternehmens, dessen Sohn bei dem Unglück ums Leben kam.

Das Landesgericht Steyr verhängte gegen den Unternehmer und einen Geologen jeweils vier Monate bedingte Haft. Zusätzlich muss der Seniorchef 10.440 Euro Geldstrafe zahlen, der Geologe 17.100 Euro. Beide hatten sich nicht schuldig bekannt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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Sohn löste tödlichen Felssturz mit Bagger aus

Das Unglück ereignete sich am 8. Februar 2023 bei Hangsicherungsarbeiten in Steyr. Zwei Arbeiter im Alter von 31 und 64 Jahren waren damit beschäftigt, einen großen Felsblock von einem bröckelnden Hang abzutragen.

Dabei löste der Sohn des Firmenchefs durch Baggerarbeiten an der Abbruchkante einen gewaltigen Felssturz aus. Rund 3.000 Kubikmeter Gestein stürzten ab und begruben die beiden Männer unter sich.

Wegen der extrem gefährlichen Lage konnten die Todesopfer erst sechs Tage später geborgen werden. Auch ein Nebengebäude eines Wohnhauses und eine Garage wurden beschädigt. Vier Gebäude mussten evakuiert werden.

Bagger hätte dort niemals arbeiten dürfen

Im Prozess ging es vor allem um die Frage, ob die Arbeiten ausreichend geplant und abgesichert waren. Laut einem Sachverständigen hätte der Bagger an der betroffenen Stelle gar nicht eingesetzt werden dürfen. Die Maschine arbeitete direkt auf dem absturzgefährdeten Felsen und nicht daneben.

Auch die Verantwortlichkeiten bei der Vermessung des Geländes waren Thema. Unklar war, ob die Lawinen- und Wildbachverbauung als Auftraggeber oder das Unternehmen des Seniorchefs dafür zuständig war.

Das ursprüngliche Konzept für den Felsabtrag war bereits eine Woche vor dem Unglück hinfällig geworden und hätte überarbeitet werden sollen. Doch noch bevor es dazu kam, ereignete sich die Katastrophe.

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Richterin sieht Sorgfaltspflicht verletzt

"Der objektive Sorgfaltsmaßstab wurde in diesem Fall nicht eingehalten", begründete die Richterin die Schuldsprüche.

Dass der tödlich verunglückte Sohn des Unternehmers völlig eigenmächtig gehandelt haben soll, konnte laut Gericht nicht festgestellt werden. Den beiden Angeklagten hatten bis zu zwei Jahre Haft gedroht.

red, 05.11.2026, 16:20
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