Nach Halloween häuften - wie "Heute" berichtete - sich in ganz Österreich Meldungen über manipulierte Süßigkeiten. Insgesamt 21 Verdachtsfälle wurden bisher registriert. Das Bundeskriminalamt richtete eine eigene Ermittlungsgruppe namens "SOKO Treat" ein.
Die Ermittlungen laufen in sämtlichen betroffenen Bundesländern sowie in der eigens eingerichteten Ermittlungsgruppe "Treat" im Bundeskriminalamt auf Hochtouren. Dabei werden die einzelnen Vorfälle umfassend geprüft, mögliche Zusammenhänge untersucht und sämtliche verfügbaren Ermittlungsansätze konsequent verfolgt.
Am Donnerstag gab es neue Erkenntnisse: Vier Fälle konnten bereits geklärt werden, darunter einer in Oberösterreich. Auch in Wien und zweimal in der Steiermark fanden die Ermittler heraus, was hinter den Vorfällen steckte.
Die intensive kriminalpolizeiliche Arbeit zeigt bereits erste Ergebnisse: Drei Fälle, einer in Wien und zwei in der Steiermark konnten mittlerweile geklärt werden. In allen Fällen dürften Kinder die Süßigkeiten selbst manipuliert haben. Vermutetes Motiv: die eigenen Eltern zu erschrecken. In einem Fall dürfte eine sogenannte Online-Challenge der Auslöser gewesen sein, mit dem Ziel, die Polizei bewusst in die Irre zu führen. Jetzt erreicht ein Fall auch Oberösterreich.
Besonders überraschend: Laut Informationen der Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) In zumindest einem Fall dürfte eine sogenannte Online-Challenge dahinterstecken. Dabei sollte die Polizei absichtlich auf eine falsche Fährte gelockt werden.
In Oberösterreich wurden bisher vier Verdachtsfälle aus den Bezirken Linz und Vöcklabruck gemeldet.
Österreichweit sind noch 17 Fälle offen. Das Bundeskriminalamt betont, dass die bisherigen Erkenntnisse nicht automatisch auf die anderen Fälle übertragen werden können. Die Ermittlungen laufen weiter.
Die Ermittler warnen davor, Süßigkeiten zu manipulieren oder gefährliche Online-Challenges nachzumachen. Wer andere absichtlich erschreckt oder dadurch einen Polizeieinsatz auslöst, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen.
Wichtig für Eltern und Jugendliche: In Österreich sind Jugendliche ab 14 Jahren grundsätzlich strafmündig. Auch vermeintliche Streiche können damit rechtliche Konsequenzen haben.