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Sperre droht – das ändert sich am 15. Mai bei WhatsApp

Dieses Wochenende treten die neuen Geschäftsbedingungen von WhatsApp in Kraft. Wer nicht zustimmt, wird gesperrt. Die wichtigsten Fragen im Überblick.

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Der Nachrichtendienst Whatsapp
Der Nachrichtendienst Whatsapp
istock/ Symbolbild

Bereits seit Jänner 2021 ist klar: Die AGB von WhatsApp werden sich ändern. Wie dies aussehen wird und wann dies geschehen wird, hat sich in den Monaten seither aber drastisch verändert: Erst hieß es, dass die Geschäftsbedingungen mit dem 8. Februar hin angepasst werden. Doch nachdem sich viele Nutzer durch diese kurze Frist unter Druck gesetzt fühlten und massive Kritik laut wurde, verschob WhatsApp den Termin auf den 15. Mai. Doch was steht in den neuen AGB eigentlich drin?

Was sich (nicht) ändert

Konkret ändert sich für private Nutzer erst einmal nichts. Die Gespräche zwischen Freunden oder im Familien-Chat bleiben so privat und verschlüsselt wie vor der Änderung. Tatsächlich betroffen sind nur die Chats mit Business-Accounts. Aber auch hier muss zwischen zwei verschiedenen Accounts unterschieden werden: Es gibt den normalen Business-Account und den speziellen Business-Account mit Cloud-Provider.

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    WhatsApp änderte am 15. Mai seine AGB.
    WhatsApp änderte am 15. Mai seine AGB.
    Getty Images

    Wie Wabetainfo.com erklärt, ist ein Gespräch mit einem normalen Business-Account mit einem Chat unter Freunden zu vergleichen. Wer allerdings mit einem Business-Account mit Cloud-Provider schreibt, fällt künftig unter die neuen AGB. Denn laut diesen können Details aus Gesprächen mit solchen speziellen Business-Accounts neu für gezielte Werbung auf Facebook – dem Mutterkonzern von WhatsApp – verwendet werden. Wer sich also um seine Privatsphäre sorgt, kann Kontakte mit solchen Konten einfach meiden.

    Wieso also die ganze Aufregung?

    Bis vor Kurzem hatte WhatsApp kommuniziert, dass Nutzer, die die AGB bis zum 15. Mai nicht angenommen haben, Zugriff auf die meisten Funktionen ihres Accounts verlieren würden. Dies hat bei vielen Nutzern, die sich über die neuen AGB unsicher waren, für Aufregung gesorgt.

    Nun ist WhatsApp aber nochmals zurückgekrebst und hat auch diese Ankündigung wieder rückgängig gemacht. Wie techbook.de schreibt, bekommen User nochmals ein paar Wochen länger Galgenfrist, wenn die neuen AGB nicht akzeptiert werden.

    Nutzung massiv eingeschränkt

    Problematisch wird es erst dann, wenn die "anhaltende Erinnerung" in der Chat-App aufpoppt. Ab dann sind tatsächlich viele Funktionen nicht mehr wie gewohnt verwendbar. So kann man zwar noch Anrufe und Video-Calls annehmen, aber nicht mehr auf die Chat-Liste zugreifen. Nur wenn eine Benachrichtigung für eine neue Nachricht auftaucht, kann man über diese direkt noch antworten.

    App wird unbrauchbar

    Wartet man auch dann nochmals ein paar Wochen, schaltet WhatsApp auch die Funktion der Video- und Audio-Anrufe aus. Auch Benachrichtigungen werden dann nicht mehr angezeigt. Dies bedeutet, dass der Chat-Dienst dann nicht mehr brauchbar ist, da man auf eingehende Nachrichten oder Anrufe nicht mehr antworten kann.

    Wird auch Account gelöscht?

    Unklar bleibt, was mit einem Account passiert, der die AGB auch nach dieser zweiten Phase nicht akzeptiert. Es lässt sich nur sagen, dass Nutzer auch nach dem 15. Mai den neuen Geschäftsbedingungen weiterhin zustimmen können. Bleibt der Nutzer aber weiterhin inaktiv, wird der betroffene Account laut Löschungsrichtlinie von WhatsApp nach 120 Tagen gelöscht.

    Was kann man tun?

    Wer sich also partout nicht mit den neuen AGB anfreunden kann, dem ist geraten, vor dem 15. Mai ein Backup aller Chatverläufe und Dateien aus WhatsApp zu erstellen. Man kann es dann beispielsweise Millionen anderer Usern nachmachen und auf andere Chat-Apps wie Telegram, Signal oder Threema umsteigen.

    Wer aber weiterhin auf WhatsApp bleiben möchte, seine Daten aber weiterhin nicht mit Facebook teilen will, kann die AGB ruhig annehmen. Man sollte sich einfach von Business-Accounts mit Cloud-Providern fernhalten. Denn die Kommunikation mit Unternehmen ist deutlich gekennzeichnet und stets freiwillig.

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