Eine Wiener Familie ist verzweifelt: Zuerst erlitt ihre sechsjährige Tochter einen gutartigen Gehirntumor, nun stehen sie vor der nächsten Herausforderung. Der Grund ist, dass das Kind jetzt eigentlich im schulpflichtigen Alter wäre.
Obwohl sie nicht geistig behindert ist, würden ihre Bewegungen krankheitsbedingt aber eher einer Drei- als einer Sechsjährigen ähneln, erklärt ihre Mutter gegenüber der "Krone". Somit wurde sie von der Wiener Bildungsdirektion für zwölf Monate vom Schulunterricht befreit.
In dieser Zeit hofft die Familie nun darauf, dass durch Therapie eine Verbesserung des Zustandes des Mädchens eintritt. Die Kosten dafür müssen die berufstätigen Eltern jedoch aus eigener Tasche bezahlen. Hinzu kommen jetzt auch noch die Kosten für den Kindergartenplatz der Tochter.
Diesen durfte Miriam zwar behalten, jedoch wurde die Förderung seitens der zuständigen Behörde MA 10 eingestellt. Heißt: Der Kindergartenplatz würde jetzt anstatt wie bisher 170 Euro mehr als das Doppelte kosten.
Seitens eines Sprechers der verantwortlichen Bildungsstadträtin Bettina Emmerling (Neos) wurde der Tageszeitung mitgeteilt, dass "schulpflichtige Kinder nicht in der Zuständigkeit der Stadt liegen". Somit sei eine Förderung durch die MA 10 nicht mehr gegeben. Seitens der Behörde werde auch kein Ermessensspielraum gesehen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien sieht die Lage hingegen anders. Man berufe sich auf die UN-Kinderrechtskonvention und die Bundesverfassung. Es wird betont, dass es sich im Fall der Sechsjährigen "nicht um eine Ausnahme" handle. Vielmehr müsste der bestehende, kinderrechtliche Anspruch umgesetzt werden. Die Jugendanwaltschaft sieht jedenfalls Handlungsbedarf.