Kommt es zu Änderungen?

Stadtsenat – Diskussion um Größe und Machtverteilung

Die Regierungsverhandlungen laufen, doch neben der Koalitionsfrage geht es noch um etwas anderes. Soll sich die Größe des Stadtsenates verändern?
Wien Heute
12.05.2025, 11:50
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Momentan deutet alles darauf hin, dass die SPÖ und die NEOS auch in dieser Legislaturperiode die Wiener Stadtregierung bilden. Doch neben der Regierungsfrage steht auch noch eine andere Diskussion im Raum: jene um die Größe des Gremiums im Stadtsenat. Bleibt diese so, wie sie derzeit ist, bedeutet das einen Posten weniger für die SPÖ. Doch es wird über Änderungen gesprochen.

Anpassungen möglich

Die Stadtverfassung legt klar fest: Der Stadtsenat muss zwischen neun und 15 Stadträte umfassen. Der derzeitige Stand liegt bei 12 Stadträten, die Hälfte davon sind von der SPÖ, Grüne und ÖVP haben je zwei, NEOS und FPÖ einen. Bezieht man nun das Wahlergebnis der Wien Wahl mit ein, verschiebt sich die Anzahl der Posten etwas. Die SPÖ hätte demnach einen Sitz weniger, also bloß fünf. Auch die ÖVP würde einen Posten einbüßen, bei NEOS und Grünen bliebe alles gleich. Den einen Posten, welcher der SPÖ fehlen würde, würde die FPÖ dazu bekommen und kämen somit auf drei Posten.

Nun steht eine Vergrößerung des Gremiums im Raum – und zwar um einen Posten. Der SPÖ würde also ein sechster Posten zustehen. Die Regierung könnte also ohne personelle Abstriche in die nächsten fünf Jahre gehen. Auch eine Verkleinerung des Stadtsenates ist möglich, es gäbe dann bloß noch elf Stadträte, dann müsste die FPÖ einen Posten einsparen.

Aufgaben des Stadtsenates

Der Stadtsenat kümmert sich um Entscheidungen, die der Gemeinderat treffen muss. Besonders wichtig sind dabei finanzielle Angelegenheiten. Zusammen mit dem Finanzausschuss prüft und bespricht der Stadtsenat das Budget und den Rechnungsabschluss.

Zusätzlich schlägt der Stadtsenat dem Gemeinderat vor, wer bestimmte Ämter übernehmen soll, beispielsweise amtsführende Stadträte oder die Leitung der Stadtverwaltung. Außerdem muss der Stadtsenat zustimmen, bevor Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.

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