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Sternsinger trotz Lockdown unterwegs – Singen verboten
Der Termin für die Sternsinger am 6. Jänner fällt ebenfalls in den Lockdown. Von Haus zu Haus möchten sie trotzdem ziehen. Singen ist verboten.
Hygienekonzept ausgearbeitet
Kardinal Christoph Schönborn möchte zwei Tagen nach dem Start des dritten Lockdowns die Sternsingeraktion eröffnen. Bis zum 6. Jänner sollen die Heiligen Drei Könige wieder von Haus zu Haus wandern, diesmal allerdings mit Auflagen.
So dürfen Caspar, Melchior und Balthasar nicht ins Haus kommen, auch Singen ist verboten. Zudem müssen alle Sternsinger eine Maske tragen und die Abstände einhalten.
Die Katholische Jungschar, die für die Aktion verantwortlich ist, hat dafür ein eigenes Hygienekonzept ausgearbeitet. Denn beim Sternsingen handelt es sich Paragraf 13 der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung "um eine unaufschiebbare berufliche Tätigkeit", die ehrenamtliche Tätigkeiten einschließt.
Gottesdienst fällt ins Wasser
Auch virtuelle Besuche sollen möglich sein, heißt es im Papier der Dreikönigsaktion. Der traditionelle Gottesdienst am 6. Jänner findet hingegen nicht statt. Die Bundesregierung hat sich mit allen Religionsgemeinschaften darauf verständigt, dass während des dritten Lockdowns keine religiösen Feiern abgehalten werden.
Im Vorjahr wurden bei der Dreikönigsaktion 18,4 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Entwicklungsländern eingesammelt.