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Lockdown im Nationalrat beschlossen: Was ab 26.12. gilt

Am Dienstag wurde im Hauptausschuss des Nationalrats die neue Lockdown-Verordnung, die ab 26. Dezember gilt, fixiert.

Heute Redaktion
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Wien im Lockdown
Wien im Lockdown
Clemens Pilz

Die Verordnung für den harten Lockdown ist am Dienstagvormittag im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen worden. Damit werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erneut verschärft. Ausgangsbeschränkungen gelten wieder rund um die Uhr, Treffen dürfen nur mit einer haushaltsfremden Person stattfinden.

Mehr Besucher im Pflegeheim über Weihnachten erlaubt

Der Handel muss ebenso wieder zusperren wie körpernahe Dienstleister sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen. Die Verordnung dazu wurde vom Gesundheitsministerium veröffentlicht. Auch Zoos und botanische Gärten müssen am 24. und 25. Dezember geschlossen bleiben, dafür sind an diesen Tagen mehr Besucher in Alten- und Pflegeheimen erlaubt. 

Details zum Freitesten sind in der Verordnung nicht zu finden. Da die Ausgangsbeschränkungen alle zehn Tage verlängert werden müssen, gilt die Verordnung vorerst nur bis 4. Jänner.

"Click and Collect" im Handel

Der Handel bleibt zwar geschlossen, dafür ist "Click & Collect" für alle Waren möglich. Das bedeutet, sie dürfen nach Vorbestellung (auch telefonisch) von 6 bis 19 Uhr im Freien abgeholt werden.

Weiters sind Menschen, die an Corona erkrankt waren, vom Freitesten ausgenommen. "Die Pflicht zur Testung nach dieser Verordnung gilt nicht für Personen, die in den vergangenen drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren", heißt es in einer Klarstellung.

FFP2-Maske beim Skifahren

Outdoor-Sport ist ebenfalls erlaubt. Die Skilifte dürfen ab 24. Dezember öffnen, in den Skigebieten gelten aber strikte Sicherheitsmaßnahmen. So ist es nun verpflichtend, während der Beförderung und im Zugangsbereich zu den Liften und Gondeln eine FFP2-Maske oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen, wie es in der Verordnung heißt. Kinder sind davon aber ausgenommen.

Auch Silvester fällt in den Lockdown, dafür wird es keine Ausnahmen geben.

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