Für Gastronom Murat Müldür ist es ein besonders bitterer Bescheid. Seit mehr als 20 Jahren betreibt er sein Lokal in der Hütteldorfer Straße 130 in Penzing. Seinen Schanigarten wollte er wetterfest machen – dafür ließ er eine aufwendige Pergola-Konstruktion errichten. Rund 70.000 Euro hat ihn das System nach eigenen Angaben gekostet.
"Die allerletzte Rate habe ich erst im September bezahlt. Ich kann und will sie nicht weggeben", sagt Müldür im Gespräch mit "Heute". Doch genau das musste er. Bereits am Dienstag wurde die Konstruktion abgebaut. "Jetzt muss ich ein Lager finden, in dem ich die Teile aufbewahren kann."
Dabei begann alles mit einer grundsätzlich gültigen Genehmigung. Bereits 2020 erhielt Müldür die Erlaubnis, vor dem Lokal einen 57,48 Quadratmeter großen Gastgarten zu betreiben. 2022 wurde die Bewilligung sogar bis November 2028 verlängert.
Doch starker Wind und Regen wurden immer wieder zum Problem: "Die Tische sind schmutzig geworden, die Speisekarten nass", meint Müldür. Der Gastronom suchte daher nach einer stabileren und wetterfesten Lösung – und fand sie in einem Wintergarten.
Seit 2023 darf sein Gastgarten auch während der Wintermonate betrieben werden. Das Problem: Ein Wintergarten, wie ihn Müldür aufstellen ließ, war so nicht genehmigt. Erlaubt waren eine Markise an der Gebäudefront und eine 1,30 Meter hohe Glasabgrenzung. Ein Metallgerüst mit festen Stehern und eine Vollverglasung, mit der die Fläche zu einem Wintergarten geschlossen werden kann, waren dagegen nicht Teil der Bewilligung.
Und noch ein weiterer, wesentlicher Punkt sorgt für Ärger: Statt der Schirme wurde eine Pergola errichtet. "Ich musste die ganze Konstruktion ja stabiler machen, daher habe ich mich für eine Pergola entschieden. Die kann man auch schnell auf- und zumachen – das ist wie eine Markise. Und sie ist stabil, auch bei starkem Wind. Die Kunden fühlen sich extrem wohl", erklärt Müldür.
Ab Februar 2025 wurde der Schanigarten zum Fall für die Behörden. Bei mehreren Kontrollen durch das Magistratische Bezirksamt, die MA 59 (Marktamt) und die MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) wurde die Konstruktion beanstandet. Bei Kontrollen im März, Juli, Oktober und November 2025 sowie im Februar 2026 wurde immer wieder das nicht genehmigte "raumbildende Element" (der Wintergarten) festgestellt.
Besonders deutlich fällt die Beurteilung der MA 19 aus: Zwei Gutachten kamen zum Ergebnis, dass die wintergartenartige Konstruktion das örtliche Stadtbild störe. Unter anderem werde die Sicht auf die für diesen Abschnitt der Hütteldorfer Straße charakteristischen Baumreihen teilweise verstellt. Auch die Wahrnehmbarkeit des öffentlichen Raums und die Aufenthaltsqualität würden beeinträchtigt.
Bereits im März 2025 wurde Müldür daher aufgefordert, die betreffenden Elemente zu entfernen und den genehmigten Zustand wiederherzustellen. Weitere Aufforderungen folgten. Die Konstruktion blieb dennoch stehen.
Das Magistratische Bezirksamt zog schließlich die Konsequenzen: Mit Bescheid vom 25. Februar 2026 wurde die Gebrauchserlaubnis für den Schanigarten widerrufen. Zusätzlich wurde eine Sperrfrist von sechs Monaten verhängt und die Entfernung des Schanigartens binnen zwei Wochen ab Rechtskraft angeordnet.
Das Gericht wertete Müldürs Konstruktion mit den massiven Metallstehern, dem Dach und den ausfahrbaren Glaselementen als Wintergarten beziehungsweise "wintergartenartigen Bau". Genau solche Einhausungen habe der Gesetzgeber bei Schanigärten verhindern wollen.
Müldür wollte sich mit dem Bescheid nicht abfinden und legte Beschwerde ein. Am 25. August fand dazu eine mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien statt. Dabei argumentierte der Rechtsanwalt des Gastronomen unter anderem, dass die Behörde bei den technischen Vorgaben Fehler gemacht habe.
Doch ohne Erfolg. Mit Erkenntnis vom 7. September wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet ab und bestätigte den Bescheid des Magistrats. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Das Gericht verwies auch darauf, dass der nicht genehmigte Zustand über längere Zeit trotz mehrfacher Aufforderungen nicht beseitigt worden sei. Deshalb sei der Widerruf der Gebrauchserlaubnis gerechtfertigt. Auch die sechsmonatige Sperrfrist und die zweiwöchige Frist zur Entfernung wurden bestätigt.
Für Müldür ist die Sache trotzdem nicht nachvollziehbar. Besonders ärgert ihn, dass er viel Geld in eine Konstruktion investiert hat, die seinen Gästen das Sitzen im Freien bei schlechtem Wetter ermöglichte.
Laut seinen Angaben ist er nicht der einzige Betroffene. Das bestätigt auch ein Spezialist für Betriebsanlagengenehmigungen, der anonym bleiben möchte: "Ich kenne viele weitere Fälle. Der Fehler liegt im System. Die Politik will ein modernes Wien, aber die strenge Schanigartenverordnung verhindert das – sie gehört dringend modernisiert." Auch die Rolle der Sachverständigen sei hinterfragenswert: "Was die Sachverständigen sagen, gilt – ohne wenn und aber."