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Strafzettel aus Italien für Urlauber nach über 5 Jahren

Italiens Behörden mahnen derzeit rigoros ab, es drohen horrende Strafen. Ein Österreicher muss nun für ein Vergehen blechen, das 5 Jahre zurück liegt.

Roman Palman
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Polizeikontrolle an einem Autobahn-Rastplatz bei Reggio Calabria im Süden Italiens. Symbolbild
Polizeikontrolle an einem Autobahn-Rastplatz bei Reggio Calabria im Süden Italiens. Symbolbild
Fortunato Serrano' / AGF / picturedesk.com

Italien zählt zu den beliebtesten Urlaubsdestinationen der Österreicher. Kultur, Strand und Dolce Vita locken auch heuer wieder hunderttausende Urlauber in die Ferienregionen der Apenninen-Halbinsel. Wer heuer mit dem Auto unsere südlichen Nachbarn bereist, sollte – nachdem er den drohenden Stau-Frust hinter sich gelassen hat – allerdings besonders vorsichtig sein.

Nicht nur an der Grenze zwischen Kroatien und Slowenien lauert eine Reisefalle, die teure Strafen zur Folge haben kann, sondern auch in Italien wird kräftig von den Behörden abkassiert.

Der ARBÖ berichtet von vermehrten Anrufen verzweifelter Autolenker, die nun für teils mehrere Jahre zurückliegende Vergehen "horrend hohe Strafbescheide" bekommen.

So bekam ein Betroffener vor wenigen Wochen Post von einem Inkassobüro in Italien. Demnach soll der Lenker im Jahr 2016 – also vor fünf Jahren (!) – einen Teil der italienischen Autobahn befahren haben, ohne dafür Maut entrichtet zu haben.

Der Oberösterreicher erinnert sich, dass damals die Mautstelle nicht besetzt und der Schranken geöffnet war. Daher sei er einfach durchgefahren – illegalerweise, wie er jetzt erfahren musste.

Jurist: "Nicht fair"

Für den ARBÖ-Rechtsexperten Martin Echsel eine derartige Vorgehensweise wenig kundenfreundlich. Er betont zwar, dass ein offener Schranken bei einer Mautstation "keine Einladung" ist, einfach ohne zu Zahlen weiterzufahren. "5 Jahre danach eine Strafe zu schicken, ist trotzdem nicht fair", so der Jurist. Der Sachverhalt könne nach so langer Zeit nicht mehr leicht nachvollzogen werden.

Tipp vom ARBÖ-Rechtsexperten für Italienurlauber: Sollte die Station unbesetzt sein oder unabsichtlich die Telepass-Spur gewählt worden sein, ist umgehend mit der Mautgesellschaft Kontakt aufzunehmen.

Das Vorgehen der italienischen Behörden erinnert dabei stark an die unschönen Forderungsschreiben, die vielen Österreichern nach einem Kroatienurlaub ins Haus flatterten. In den sogenannten "Tischler-Briefen" wurden teilweise Jahre zurückliegende, vermeintliche Parksünden mit Strafen in Höhe von mehreren hundert Euro geahndet – "Heute" berichtete ausführlich.

Behörden zeigen keine Gnade

Aber nicht nur alte Vergehen werden derzeit abgearbeitet, auch bei aktuellen Handlungen wird rigoros gestraft wie ein weiterer, dem ARBÖ erst kürzlich bekannt gewordener Fall zeigt.

Ein Steirer ist unabsichtlich in eine Fahrverbotszone eingefahren und bekam kurz darauf einen Strafbescheid. Da bei Bezahlung innerhalb von fünf Werktagen nur ein Drittel der Strafe zu bezahlen war, hat das ARBÖ-Mitglied am vierten Tag einbezahlt.

Hast du auch schon mal so eine Strafe bekommen? Berichte uns davon unter [email protected] oder unter 0670 400 400 4 

Einspruch gegen höhere Strafe

Das Geld langte acht Tage nach der Zustellung des Strafbescheides ein, worauf der Steirer abermals Post aus Italien bekam: Der verminderte Betrag sei zu spät, also nicht innerhalb von fünf Tagen, am Konto eingelangt, die restlichen rund 120 Euro sind daher auch noch zu berappen.

"Auch in diesem Fall ist das Vorgehen der italienischen Behörden wenig sensibel. In diesem Fall empfehlen wir, Einspruch zu erheben und die zusätzlichen Kosten nicht zu bezahlen", so Echsel weiter.

Warnung an Urlauber

Italien-Urlauber, die mit dem Auto unterwegs sind, sollten auf Empfehlung des ARBÖ heuer daher besonders vorsichtig sein sowie im Falle einer unklaren Situation ein Gedankenprotokoll erstellen.

Auch Handyfotos (zum Beispiel im Falle einer nicht besetzten Mautstation) können zu einem späteren Zeitpunkt hilfreich sein, um die Unschuld zu beweisen – diese sollte man dann aber auch einige Jahre aufheben.

"Vorsicht ist besser als Nachsicht. Denn niemand möchte den Urlaub mit einem ungerechtfertigten Strafbescheid in Erinnerung behalten", sagt Echsel abschließend.

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