Steiermark

Streit eskaliert – Nachbar nach Faustschlag schwerhörig

Ein Nachbarschaftsstreit in der Steiermark eskalierte, nachdem zwei Männer jahrelang miteinander im Clinch lagen. Einer attackierte den anderen.

Hand about to bang gavel on sounding block in the court room
Hand about to bang gavel on sounding block in the court room
Getty Images/iStockphoto

Die zwei Grazer hegen seit Jahren einen Hass gegeneinander: Beide arbeiten in derselben Branche und ihre Firmengrundstücke grenzen aneinander. Angeklagt wird ein 50-Jähriger, der laut eigenen Aussagen die "Nerven verloren hat" und dem verhassten Nachbarn eine Ohrfeige verpasste.

Das 56-jährige Opfer sieht das völlig anders, er erinnert sich an einen gezielten Faustschlag auf sein Ohr. Der 56-Jährige ist seitdem leicht schwerhörig und leidet an einem Tinnitus. "Ihm sind die Nerven durchgegangen“, erklärt der Verteidiger des Angeklagten am Mittwoch vor Gericht, "laut Krone". Das Opfer habe es aber auch durch die vielen Provokationen "herausgefordert".

Krieg zwischen Unternehmern

Richter Helmut Wlasak will von dem 50-jährigen Unternehmer wissen, wieso die beiden seit Jahren streiten: "Er hat leider Gottes die Eigenschaft zu provozieren." Denn sein Nachbar würde alles, was er macht, mit einer Kamera aufzeichnen und fotografieren, seine Mitarbeiter verfolgen und Müll auf seinen Grund werfen. Der Richter will den Grund für diese Provokationen wissen: "Keine Ahnung. Ich dachte zuerst wegen der Konkurrenz. Das glaube ich inzwischen aber nicht mehr, weil er auch bei Privaten filmt", erklärt der Angeklagte.

"Geohrfeigt ja, aber sicher nicht mit der Faust!"

Der Richter Wlasak hakt nach, wie kam es also zu dieser Attacke: "Ich habe Müll weggeräumt, der sicher von ihm war. Und er hat mir breit grinsend dabei zugesehen und gestichelt", schildert der Angeklagte. Ja, gesteht er, er hat ihn zwar geohrfeigt, aber ganz sicher nicht mit der Faust.

Das Opfer weiß von all dem nichts: "Von meiner Seite gibt es nichts. Ich habe mich distanziert." Er wisse nicht, warum der Angeklagte damals lautstark herumbrüllt hat. "Das ist alles ganz schnell gegangen." Seit dem Schlag leide er an einem Tinnitus. Der Gutachter attestiert zudem eine Innenohrschwerhörigkeit.

Geldstrafe

"Zum Streiten gehören immer zwei", betont Richter Helmut Wlasak. "Trotzdem ist ein Eingriff in die körperliche Integrität nicht tolerierbar." Das noch nicht rechtskräftige Urteil: 7200 Euro Strafe, die Hälfte davon auf Bewährung. Der angeklagte Grazer nahm das Urteil sofort an.

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