"Komm kämpfen!"

Streit um 200 Euro – Freispruch für Kopfschuss in Wien

Ein 20-Jähriger soll einen 17-Jährigen am Maurer Hauptplatz mit einer Gaspistole angeschossen haben. Zuvor war er angeblich bedroht worden: Freispruch
Thomas Peterthalner
27.04.2026, 15:20
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Damit hatten wohl die wenigsten Prozessbeobachter am Montag gerechnet: Ein 20-Jähriger, der einem 17-Jährigen mit einer Gaspistole in den Kopf geschossen hatte, wurde überraschend freigesprochen. Das Gericht wertete die Tat als Notwehr.

Streit um 200 Euro

Der Vorfall hatte sich am 15. März 2026 in Wien-Liesing ereignet. Zwischen den beiden ehemaligen Freunden war es zuvor zu einem Streit um Geld gekommen. Der 17-Jährige hatte sich angeblich 200 Euro von dem Angeklagten geborgt, "um sich neue Klamotten kaufen zu können". Als der 20-Jährige das Geld zurückforderte, sei er von dem 17-Jährigen bedroht worden: "Ich habe eine Angst entwickelt, überhaupt hinauszugehen."

"Komm kämpfen!"

Aus Angst habe sich der 20-Jährige eine Gaspistole sowie Stahlkugeln mit vier Millimetern Durchmesser besorgt. Als ihn der 17-Jährige per Sprachnachricht ("Komm kämpfen! Du kriegst dein Geld nicht!") zu einem Treffen am Maurer Hauptplatz in Wien-Liesing aufforderte, habe er die Waffe mitgenommen.

"Aus Angst geschossen"

Vor Ort sei die Situation dann schnell eskaliert. Laut dem Angeklagten sei er mit einem Messer bedroht worden. Er habe zwei Mal in die Luft geschossen, sei dann davon gelaufen. Doch die Brüder des 17-Jährigen verfolgten ihn. Ihm sei schnell die Luft ausgegangen. "Ich hab’ schon schwarze Sterne gesehen." Aus Angst habe er noch einmal zwei Schüsse abgegeben. Eine Stahlkugel traf seinen 17-jährigen Widersacher an der linken Schläfe. "Das Projektil ist im Schädel stecken geblieben. Es hat eine offene, blutende Wunde gegeben. Die Verletzung war nicht schwer, aber das Projektil musste operativ entfernt werden", so der Staatsanwalt.

Freispruch für 20-Jährigen

Nach dem Schuss flüchtete der Angeklagte mit dem Bus. "Ich hab’ dem Fahrer gesagt, er soll die Türen schließen und losfahren", erklärte er vor Gericht. Der Busfahrer bestätigte das im Zeugenstand. "Es war eine klassische Notwehrsituation", meinte der Verteidiger des 20-Jährigen zu Beginn der Verhandlung. Das Gericht folgte der Argumentation – Freispruch.

Betrug mit Tabakpulver

Ganz ohne Strafe ging der Angeklagte jedoch nicht nach Hause: Weil er einem Mädchen vermeintliches Kokain um 120 Euro verkauft haben soll – tatsächlich soll es sich lediglich um "Snus"-Tabakpulver gehandelt haben – wurde er wegen Betrugs zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Beide Sprüche sind noch nicht rechtskräftig, die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } pet, {title && {title} } 27.04.2026, 15:20
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